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Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-14

Wortprotokoll

Es geht hier um den Gerichtsstand bei Klagen aus Vertrag. Diese Bestimmung bringt gegenüber dem Gerichtsstandsgesetz eine wesentliche Neuerung. Neu können Klagen aus Vertrag nicht nur am Domizil der beklagten Partei erhoben werden, sondern alternativ auch am Erfüllungsort. Nicht immer leicht wird es dann sein, den massgeblichen Erfüllungsort zu definieren. Nach dem Gesetzentwurf ist der Gerichtsstand an jenem Ort, "an dem die charakteristische Leistung" zu erbringen ist. Über diesen Begriff haben wir uns in der Kommission eingehend unterhalten, und ich möchte ausdrücklich zu Protokoll geben, dass es sich hier um denselben Begriff handelt, wie er im internationalen Privatrecht gefestigt ist. Wir wollen hier nicht eine abweichende Bedeutung des Begriffes "charakteristische Leistung" einführen.

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