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Fetz Anita · Ständerat · 2007-06-18

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage. Die Kantone - das möchte ich an dieser Stelle betonen - waren alle schon einmal dafür, dass das Existenzminimum von der Steuer befreit werde, und zwar im Rahmen des Steuerpaketes 2001. Das war auch der Grund, weshalb der Nationalrat nach der Ablehnung in der Volksabstimmung dieses Anliegen mit einem Vorstoss aufgenommen und die Vorlage dann auch angenommen hat.

Es geht hier nicht einfach um eine kleine Sache, sondern um ein sehr grosses Anliegen. Denn durch die Steuerbefreiung des Existenzminimums leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass Haushalte und Familien mit sehr tiefen Einkommen entlastet werden. Das hat unser Rat auch bei verschiedenen Gelegenheiten unterstützt. Es fördert vor allem die Gleichbehandlung von armutsbetroffenen Familien innerhalb und ausserhalb der Sozialhilfe. Hier möchte ich ganz deutlich sagen, dass die folgende Tatsache ein schlechter Anreiz ist: Heute sinkt das verfügbare Einkommen bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit unter anderem deshalb, weil dieses, im Gegensatz zur Sozialhilfe, versteuert werden muss. Es kann doch nicht sein, dass der Staat mit der einen Hand nimmt und mit der anderen geben muss, weil er dort genommen hat. Das scheint mir doch nicht ganz durchdacht zu sein. Ich möchte mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen - auch eine Studie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), die soeben erschienen ist, hat dies aufgezeigt -: Die Tatsache, dass man Sozialbeiträge, also Sozialhilfe, nicht versteuern muss, aber in vielen Kantonen das Existenzminimum besteuert wird, ist schlicht und einfach stossend. Ich denke, dass es sowohl ein Gebot der Steuergerechtigkeit als auch ein richtiger Anreiz ist, statt der Abhängigkeit von Sozialhilfe die Aufnahme von Arbeit zu unterstützen.

Darüber hinaus muss man doch ganz einfach Folgendes feststellen: Natürlich gibt es in den Kantonen verschiedene Abzugssysteme, mit denen das Existenzminimum eventuell nicht besteuert wird. Aber wenn das Existenzminimum ganz einfach generell steuerlich nicht belastet würde, würde unheimlich viel administrativer Aufwand wegfallen, der jetzt bei den Deklarations- und Veranlagungsverfahren betrieben werden muss.

Es ist ja nicht so, dass die Vorlage des Nationalrates ganz genau vorschreibt, wie die Kantone das machen müssen, sondern man schreibt nur den Grundsatz der Steuerbefreiung des Existenzminimums vor. Man macht den Kantonen aber keinerlei Vorschriften, auf welche Weise sie diesen Grundsatz umzusetzen haben. Der Artikel enthält auch keine Aussagen über die Höhe des Einkommens, das zur Existenzsicherung dient. Das ist vermutlich in gewissen ländlichen Gebieten wesentlich tiefer, als es zum Beispiel in der Stadt Zürich wäre. Es ist höchste Zeit, dass wir den Grundsatz durchsetzen, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Ory und danach der Vorlage zuzustimmen.

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