Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-06-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-06-18
Wortprotokoll
Zunächst unterstützt der Bundesrat Ihre Kommission; ich kann das hier nochmals bestätigen. Die Ausführungen von Herrn Büttiker bestärken den Bundesrat in seiner Grundhaltung, dass die einfachste Lösung natürlich die wäre, überhaupt keine Beiträge zu beschliessen.
Sobald Beiträge beschlossen werden, kann natürlich die Post in den Vertragsverhandlungen als Manövriermasse darum streiten, ab welcher Grösse die Verlage zur Tarifierung gebeten werden. Von daher scheint es uns nach wie vor richtig, wenn Sie die Eckwerte klar vorgeben; es ist ein Vorteil der Fassung Ihres Rates, dass die Verordnungsstufe gewissermassen vorweggenommen wird und dass Sie diese Eckwerte nach politischen Kriterien fassen. Das politische Kriterium beinhaltet, dass die Regional- und die Lokalpresse unterstützt werden soll. Dagegen werden Grossverleger und auch mittlere Verleger nicht unterstützt, auch nicht indirekt. Etwas anders ist es bei der nichtgewinnorientierten Mitgliedschaftspresse; diese erhält auch 10 Millionen Franken.
Es ist ebenfalls richtig - ich wiederhole das hier -, dass unser Departement diese Tarife genehmigt, aber nur die subventionierten. Es wäre ja ein Widerspruch, wenn wir Tarife genehmigen müssten, die in Vertragsverhandlungen zwischen Verlagen und der Post zustande gekommen sind.
Nun kann ich hier nicht für die Post sprechen. Sie ist Vertragspartnerin vieler Verlage. Für sie ist natürlich wichtig, dass sie mit möglichst vielen Kunden ein Abkommen hat, und das ist immer mit einem gewissen Pokern verbunden. Auf jeden Fall hat die Post ein Interesse an diesen Kunden und wird ihre Vertragsverhandlungen auch nach ihrem Interesse, die Kunden zu behalten, führen.
Alles Übrige hat Frau Heberlein gesagt. Die heute geltenden Endpreise zuzüglich der Teuerung für die Titel, welche förderberechtigt sind, werden beibehalten, und das wird mit der Preisgenehmigungspflicht durch das UVEK garantiert. Die Post erhält für ihre Leistungen eine Abgeltung. Sie erhält dort keine Subventionen mehr, wo Marktpreise gelten - das ist bei den Grossen und den Mittleren der Fall. Der Vorschlag, den die Kommission macht, gewährt Planungs- und Rechtssicherheit. Alle können sich darauf einstellen. Im Übrigen unterliegt der Betrag, den Sie beschliessen werden, noch der Schuldenbremse und muss voraussichtlich in einem anderen Aufgabenbereich gekürzt werden - nur dass man das immer auch noch weiss.