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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-18

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-18

Wortprotokoll

Dieses Geschäft ist - das haben wir schon in zwei Runden wiederholt - vom Bundesrat und von Ihnen sachgerecht, systemgerecht und ausgewogen aufgegleist worden. Daran gibt es gar nichts zu rütteln. Es ist sachgerecht, weil wir immer gesagt haben, die Sanierung der Invalidenversicherung müsse ausserhalb des NFA erfolgen; dass sie erfolgen muss, wissen wir ja alle. Es ist sachgerecht, weil ja nicht eine neue Schuld auf die IV zukommt, sondern eine bestehende aktiviert wird: Erbrachte Leistungen sind bei diesem Übergang noch zu finanzieren. Das ist doch sachgerecht! Sachgerecht ist es auch, weil wir es im Rahmen der dritten NFA-Botschaft mit den Kantonen ausgehandelt haben.

Angesichts dieser Situation war es dann eine Überraschung, dass in der nationalrätlichen Kommission - und zwar erst in der letzten Phase der Beratung - ein Antrag gestellt wurde, der eigentlich mit der Sanierung der IV nichts zu tun hat. Es ist ja die Perversion der Perversion, die da passiert: Es wurde im Zusammenhang mit dieser Milliarde Franken ein Antrag gestellt, der damit nichts zu tun hat! Man hat den Sack geschlagen und den Esel gemeint, und das verwirrt und macht die Ausgangslage, in der wir uns jetzt befinden, so enorm schwierig.

Nachdem in der letzten Runde seitens des Nationalrates - namentlich seitens derer, die diesen Antrag unterstützt haben - keine Avance in Richtung des Ständerates gekommen ist, wo man gesagt hätte, wenn sich in diesem oder jenem Bereich etwas bewege, wäre man bereit, zuzustimmen, sehe ich eine letzte Chance darin, dass Sie einen Kompromiss in die Wege leiten. Die Alternative wäre festzuhalten; wenn dann der Nationalrat wiederum keine Avance macht, kommt es zur Einigungskonferenz. Ich bin überzeugt, dass dann eine Absturzgefahr für das Projekt besteht. Denn wenn diejenigen, die das bis jetzt schon gemacht haben, weiter an ihrer Lösung festhalten und in der Einigungskonferenz nicht zustimmen, ist diese vierte Vorlage vom Tisch. Dann ist das NFA-Projekt amputiert; es ist zwar nicht gestorben, aber es ist amputiert. Denn es handelt sich hier um die Regelung der Finanzflüsse zwischen den Kantonen und dem Bund, und dabei geht es namentlich auch um die Regelung des Übergangs in Bezug auf AHV und IV. Es sind ja gerade Finanzflüsse, die man hier regeln muss, und es wäre ein irritierendes Zeichen an die Kantone, wenn Sie die vierte Vorlage nicht zu Ende beraten oder ad separatum verweisen würden. Was machen die Kantone dann? In den Kantonen ist die Umsetzung des NFA teilweise ja schon sehr weit fortgeschritten.

Sie würden unter Umständen sagen, dasselbe Kriterium für die Behandlung dieser Übergangsordnung der IV müsse auch auf die direkte Bundessteuer angewendet werden. Dann würde man das Thema wieder ausweiten, und wir wären wieder gleich weit, wie wir es vor der dritten NFA-Botschaft waren.

Aus der Sicht der Kantone hätte man, wenn schon, die Problematik der nachschüssigen IV-Finanzierung viel früher thematisieren müssen. Das ist das, was mich an der ganzen Sache stört: dass man in dieser letzten Phase noch etwas auflädt, was man längst hätte einbringen können. Es ist doch ganz klar: Alle diejenigen, die behaupten, die Kantone seien an der IV-Verschuldung mitschuldig, wussten das schon früher. Sie hätten also nicht erst jetzt damit kommen müssen. Es gibt ja auch Gutachten zu dieser Frage; man hätte sich kundig machen können. Ich habe Mühe, das zu verstehen. Ich bin nach wie vor mit Herrn Schweiger der Überzeugung, dass wir eine ausgewogene Lösung gefunden haben. Wir haben zwischen den Kantonen, mit den kollektiven Leistungen, und dem Bund, mit den individuellen Leistungen, eine Abgrenzung gemacht und können sagen, der Vorschlag sei ausgewogen.

Nun aber komme ich in der Summe doch zum Schluss, dass Ihre Kommissionsmehrheit auf dem richtigen Weg ist. Zunächst einmal möchte ich dem Präsidenten und den Mitgliedern der Kommission sehr herzlich dafür danken, dass sie jetzt, in dieser letzten Phase und mit der Einigung vor Augen, diese Initiative zur Vermittlung ergriffen haben und über das Wochenende von der Finanzverwaltung die Zahlen haben ausrechnen lassen, die dazu verhelfen, dass wir über die Entscheide, die man jetzt noch treffen kann, Klarheit haben.

Ich glaube, der Kompromiss wird irgendwo ein Element der Willkür beinhalten - wie jeder Kompromiss. Das geht nicht anders: Es müssen beide Seiten Konzessionen machen. Ein solcher Kompromiss und solche Willkür manifestieren sich gewöhnlich darin, dass man halbiert. Und jetzt ist genau das geschehen: die Hälfte zur IV, die andere Hälfte zu Bund und Kantonen und dort wieder je die Hälfte. Ich glaube, das sind salomonische Anträge. Anders geht es in dieser Phase kaum mehr.

Ich finde, man sollte jetzt keine Spielereien mehr betreiben. Ich wende mich eigentlich fast mehr an den Nationalrat und hoffe, dass er die Hand entgegennimmt, die Sie ihm mit diesem Kompromissvorschlag reichen, und dass Ihr Entgegenkommen nicht dazu führt, dass auch an diesem Kompromissvorschlag herumgespielt und herumgefingert wird. Denn letztlich, Herr Schweiger, haben wir nicht mehr die Zeit zu sagen, es sei noch zu früh. Es ist Montagabend, und am nächsten Donnerstag muss alles fertig sein. Am Freitagmorgen sind die Schlussabstimmungen. Wann wollen Sie dann noch weitere Kompromisse aushandeln? Dann wäre es, wenn schon, intelligenter, die ganze Geschichte ad separatum zu verweisen. Aber wie gesagt: Wir sollten das verhindern; denn das dritte NFA-Geschäft besteht aus vier Vorlagen, und die vier Vorlagen gehören zusammen. Wenn wir das Projekt auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzen wollen, sollten wir jetzt dafür sorgen, dass alle vier Vorlagen noch in dieser Session behandelt werden. Das setzt voraus, dass man einem Kompromiss zustimmt.

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen empfehle, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen Kompromissvorschlag an den Nationalrat weiterzuleiten.