Lauri Hans · Ständerat · 2007-06-19
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-19
Wortprotokoll
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit fasse ich mich möglichst kurz, aber immerhin möchte ich doch etwas hinzufügen. Ich danke Kollege Maissen für seine Ausführungen, mit denen ich voll und ganz einverstanden bin und die ich nur in zwei Punkten ergänze; alles andere lasse ich weg.
Mit dem Antrag der Minderheit Schiesser wird ganz generell die Frage der Mehrjährigkeit des Budgets der öffentlichen Hand aufgeworfen. Das ist eine Frage, die in den letzten Jahrzehnten immer wieder auf Stufe Kanton, Bund und auch im Ausland diskutiert wurde. Man ist mit ganz wenigen Ausnahmen mit den gleichen Argumenten immer wieder davon abgekommen, das einzuführen. Sollte das Thema in der Schweiz aufgenommen werden - was in der Tat nicht unmöglich ist, Frau Fetz -, dann würde dies bedeuten, dass wir nicht um eine massgebende Revision des gesamten Haushaltrechtes herumkämen. Denn dann würde sich die Frage der Steuerung des Bundeshaushaltes neu, in neuen Rahmenbedingungen stellen.
Frau Fetz, ich argumentiere so gesehen nicht juristisch, sondern mit dem ganzen System der Steuerung des Bundeshaushaltes. Aus dieser heutigen Steuerungsordnung können wir nicht einen wesentlichen Teil - Bildung, Forschung und Innovation sind wesentlich - herausbrechen und eigenen Regeln unterstellen. Nicht aus juristischen Gründen können wir das nicht, sondern aus Gründen der Steuerung ganz allgemein. Das ist die eine Ergänzung.
Zur anderen Ergänzung: Ich glaube, dass sich das Problem der Planungssicherheit und des "Stop and go" nicht so schwarz-weiss stellt, wie es in unserer Debatte heute immer dargestellt wurde. Es stellt sich in zwei ganz wesentlichen Bereichen nicht ganz so schwarz-weiss dar, nämlich einmal im Bereich des Nationalfonds. Dort haben wir vor ein paar Minuten mit der Revision des Forschungsgesetzes auch Artikel 8 Absatz 4 revidiert und dort meines Erachtens zu Recht - ich bin dankbar dafür - dem Nationalfonds die Möglichkeit eingeräumt, im Umfang von 10 Prozent des jeweiligen jährlichen Bundesbeitrages Reserven zu bilden. Er hat also eine bestimmte Manövriermasse. Wir haben auch eine bestimmte Manövriermasse im ganzen ETH-Bereich, in Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung, der die ETH verpflichtet, mittelfristig den Haushalt auszugleichen, was auch wieder heisst: Über das Jahr hinaus gesehen hat die ETH eine gewisse Flexibilität.
Ich gebe gerne zu, dass diese Flexibilität nicht unendlich weit reicht; das ist ganz klar. Wenn die Beiträge des Bundes während sehr langer Zeit immer zurückgenommen würden, [PAGE 585] dann wäre die Geschichte mit diesen Reserven eines Tages auch zu Ende. Diese Reserven ermöglichen diesen Institutionen aber immerhin, gewisse Schwankungen, die aus der Gesamtsteuerung des Haushaltes kommen können, auszugleichen.
Ein allerletzter Hinweis: Ich möchte dem Vertreter der Minderheit, Herrn Kollege Schiesser, nicht Unrecht tun, aber ich glaube, das Beispiel mit der Armee stimmt nicht. Die Armee hat die politische Zusicherung, dass sie über mehrere Jahre beim Abtausch von Krediten von einem Bereich zum anderen mehr Flexibilität haben soll und dass man diesen Bereich möglichst nicht mehr antastet. Aber - für mich war das damals ein wesentlicher Punkt - die Jährlichkeit der Steuerung durch das Parlament wurde damit nicht angetastet.