Lexipedia

Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-06-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-19

Wortprotokoll

Wir haben in der BFI-Botschaft zwei Beschlüsse, die die ETH betreffen: Im Bundesbeschluss 2 geht es um den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich und die Genehmigung des Leistungsauftrages, und im Bundesbeschluss 12 wird eine Änderung des ETH-Gesetzes beantragt. Erlauben Sie mir dazu folgende Bemerkungen:

Mit den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten verfügen wir über exzellente Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die auch einen ausgezeichneten Ruf geniessen. Die Erhaltung und Förderung dieser Exzellenz muss eines unserer Hauptziele sein. Der Zahlungsrahmen zu den Fördermitteln für die Jahre 2008 bis 2011, für die kommende Förderperiode, soll im ETH-Bereich 8235 Millionen Franken betragen. Das ist eine Erhöhung um 692 Millionen Franken gegenüber der laufenden Periode. Ihre Kommission beantragt Ihnen, den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich so zu bewilligen.

Nun zur Genehmigung des Leistungsauftrages: Seit dem Jahr 2000 führt der Bundesrat den ETH-Bereich mittels Leistungsauftrag und Globalbudget. Die Grundlage dafür bildet das ETH-Gesetz. Im Leistungsauftrag werden die Schwerpunkte und Ziele für Lehre, Forschung und Dienstleistungen bestimmt. Für die Umsetzung des Leistungsauftrages schliesst der ETH-Rat mit der ETH Zürich und der ETH Lausanne sowie mit den Forschungsanstalten Zielvereinbarungen ab und teilt die Bundesmittel zu. So ist hier die Übungsanlage.

Auf den Seiten 1267ff. der Botschaft finden Sie einige Ausführungen zum Stand der Zielerreichung des laufenden Leistungsauftrages. Unserer Kommission lag auch eine Zwischenevaluation einer externen Evaluationsgruppe vor, die verschiedene Empfehlungen enthält. Wir werden uns in der WBK dann sicher noch mit dem Schlussbericht zur vergangenen Leistungsperiode befassen.

Für die neue Periode setzt der Bundesrat für den ETH-Bereich neun Ziele fest, die auf die heutigen Herausforderungen im nationalen und internationalen Umfeld abgestimmt sind. Vier Stossrichtungen sind doch besonders erwähnenswert:

1. Der ETH-Bereich muss eine im internationalen Vergleich erstklassige und attraktive Lehre anbieten. Der Platz an der Spitze der internationalen Forschung ist noch zu verbessern.

2. Das Wissen im ETH-Bereich ist vermehrt technologisch und wirtschaftlich zu nutzen. Dabei ist die Kooperation mit der Industrie zu verstärken.

3. Es werden attraktive und familienfreundliche Arbeits- und Studienbedingungen gefordert, um die Chancengleichheit zu fördern.

4. Schlussendlich wird ein aktives Engagement bei der Schaffung der schweizerischen Hochschullandschaft verlangt.

Die WBK beantragt Ihnen, auch diesen Leistungsauftrag zu genehmigen.

In Artikel 2 beantragen wir einen neuen Absatz 2. Der ETH-Rat soll per Ende 2009 einen Zwischenbericht über die Überprüfung und Verbesserung der Effizienz des Mitteleinsatzes und die Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen vorlegen. Das war so oder so geplant, aber wir haben es nochmals in die Vorlage geschrieben.

Zum Antrag Bonhôte: Der Antrag Bonhôte lag der Kommission nicht vor. Ich denke, der Antrag war eher eine Reaktion auf den Antrag der Minderheit Leumann betreffend die Erhöhung bei den Fachhochschulen. Ich kann diesen Antrag mit der gleichen Begründung zur Ablehnung empfehlen. Auch ich hätte in dieser Vorlage einige Präferenzen gehabt, z. B. bei der Berufsbildung. Ich drücke bereits den ganzen Morgen meinem Sohn die Daumen, weil er heute die praktische Prüfung im Rahmen seiner Berufsausbildung hat.

Ich komme damit auch ganz kurz zum Beschluss 12: Der Beschluss 12 hat eine Änderung des ETH-Gesetzes zum Gegenstand. Hier geht es um eine Klärung des Status der externen Lehrbeauftragten. Auch hier beantragt Ihnen unsere Kommission, dieser Änderung zuzustimmen.

Jetzt tönt alles so, als ob diese Anträge die Kommission diskussionslos passiert hätten. Dem ist aber nicht so. Auch hat sich unsere Kommission in der letzten Woche zusätzlich mit dem in letzter Zeit öffentlich ausgetragenen Konflikt an der ETH befasst. Ich gehe auf zwei Diskussionsschwerpunkte allgemeiner Natur in der Kommission ein und als Drittes dann auch auf diese öffentliche Diskussion:

1. Die Ingenieurausbildung an den ETH ist und bleibt auch für unsere Kommission ein grosses Anliegen. Die Anzahl der Studierenden in den Ingenieurwissenschaften hat mit den generellen Wachstumszahlen der Studierenden von 15 Prozent nicht Schritt gehalten. An der ETH Zürich gab es ein Wachstum von 9 Prozent, an der ETH Lausanne ein Wachstum von lediglich 2 Prozent. Eine qualitativ hochstehende Ingenieurausbildung im Bereich der ETH ist das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Der heutige Mangel an hochqualifizierten Ingenieuren stellt viele Schweizer Unternehmen vor grosse Probleme. Hier ist die ETH auch in Zukunft sehr gefordert. Wir werden auch in der kommenden Leistungsperiode ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich legen.

2. In der Botschaft steht auf Seite 1275: "Ein schweizerisch anerkanntes Maturitätszeugnis garantiert den Zugang zum Studium an einer der beiden ETH." In der Zwischenevaluation der externen Experten zum Leistungsauftrag der ETH steht auf Seite 8: "Die Experten empfehlen dringend, eine Eintrittsselektion der Studierenden in Betracht zu ziehen, weil das Profil der Studierenden und der effiziente Einsatz der Finanzmittel für den Erfolg der Institutionen des ETH-Bereichs entscheidend sind." In der Stellungnahme des ETH-Rates zu dieser Zwischenevaluation steht dann zu dieser Empfehlung, dass das Thema der Eintrittsselektion der Studierenden sobald wie möglich angegangen werde.

Was heisst denn das nun? Es kann ja nicht sein, dass die gymnasiale Maturität nur noch formell den Zugang zu den Universitäten und den ETH gewährleistet, aber faktisch nicht mehr. Vor diesem Hintergrund ist auch unsere Motion 07.3284 zur Reform der gymnasialen Maturität zu sehen. Es braucht eine Besserstellung der naturwissenschaftlichen und der mathematischen Fächer.

3. Der heutige Leistungsauftrag verpflichtet in verschiedenen Zielen die ETH zur Kooperation mit anderen Hochschulen. Auch Ziel 6 des neuen Leistungsauftrages fordert vom ETH-Bereich ein aktives Engagement bei der Schaffung des schweizerischen Hochschulraumes. So weit, so gut. Wir haben uns aber auch gefragt, wo die Zusammenarbeit zwischen der ETH Zürich und der ETH Lausanne geregelt ist. Da findet man nicht viel. Artikel 5 des ETH-Gesetzes postuliert da vorab vor allem die Autonomie der beiden Schulen. Wie die Diskussion in den letzten Wochen gezeigt hat, gibt es hier ein erhebliches Konfliktpotenzial. Eine Verharmlosung der Situation ist hier fehl am Platz. Wettbewerb zwischen den Hochschulen ist gut. Wir müssen aber nicht im schweizerischen Mikrobiotop einer Hochschullandschaft unter den zwei ETH einen künstlichen Wettbewerb züchten. Wir müssen uns rüsten für das Bestehen vor den grossen Konkurrenten der ETH. Und diese grossen Konkurrenten befinden sich im Ausland.

Wenn zum Teil das Bild von Zürich als verstockter Hochschule und von Lausanne als dynamischer Hochschule gezeichnet wird, ist das ein falsches Bild. Es ist eine unzulässige Verharmlosung und eine Beschwichtigung, die nicht zutrifft. Richtig ist, dass die beiden Schulen eine unterschiedliche Geschichte haben. Richtig ist, dass die beiden Schulen eine unterschiedliche Kultur leben. Es gibt Leute, die bei der ETH Lausanne eher von einem monarchistischen System und bei der ETH Zürich eher von einem republikanischen System sprechen. Aber auch dies ist eine Beurteilung, die gegensätzlich ist und so nicht zutrifft.

Richtig ist, dass die ETH Lausanne anscheinend zum Teil eher zu einem Akquisitionskurs neigt. So verleibte sie sich das Schweizerische Institut für experimentelle Krebsforschung und die Mikrotechnik der Universität Neuenburg ein. Hier stellen sich aber natürlich schon Folgefragen. Wo haben wir die gesetzlichen Grundlagen für solche Akquisitionen? Wo liegen hier die Entscheidungskompetenzen? [PAGE 573] Könnten allenfalls auch andere kantonale Hochschulen Institute an die beiden ETH abtreten? Welches sind die Kostenfolgen? Es steht eine Vielzahl von Fragen im Raum.

Zu diskutieren gibt natürlich auch die Schnittstelle zwischen dem ETH-Rat und den Schulen und den Anstalten, vorab hinsichtlich der Kriterien, nach denen die finanziellen Mittel verteilt werden. In der Diskussion geht es auch um die Stellung und die Aufgaben des ETH-Rates, ja um die Führungsstrukturen, um das Führungsverständnis des ETH-Rates. Ja, braucht es überhaupt den ETH-Rat? Dies wurde schon gefragt.

Ein gewisses Führungsvakuum gab es auch durch die lange Vakanz beim Präsidium der ETH Zürich. Welches ist die Stellung der Präsidenten der ETH Lausanne und der ETH Zürich im ETH-Rat? Welches sollte ihre Stellung sein? Ist es richtig, dass sie im ETH-Rat das Stimmrecht haben? Dies sind weitere Fragen. Es stehen personelle Fragen im Raum. Eine weitere Frage ist die folgende: Gibt es überhaupt ein Gruppeninteresse im ETH-Bereich? Oder könnten allenfalls die Anstalten in die beiden Schulen eingegliedert werden?

Schlussendlich wurde vor rund zwei Jahren eine Empa-Übung inszeniert, die auch zu einer grossen Unruhe im ETH-Bereich führte. Wir haben uns nun in der WBK gefragt, welches heute die Relevanz dieses grossen Kataloges von Fragen für die BFI-Botschaft sei.

Wir beantragen Ihnen heute keinen Schnellschuss:

1. Die Fördermittel müssen ab 2008 fliessen, jetzt ist die ETH auch in der Budgetierungsphase.

2. Der Leistungsauftrag muss ebenfalls ab dem 1. Januar 2008 greifen.

Wir beantragen Ihnen, diese Geschäfte zu verabschieden. Es braucht hier für den ETH-Bereich Planungssicherheit. Die anstehenden Fragen sind dann zwei Kategorien zuzuordnen.

1. Es geht um eine Reihe von Führungsaufgaben; hier ist jetzt das EDI gefragt.

2. Dann gibt es strukturelle und organisatorische Fragen. Diese haben für uns eine mittel- und langfristige Bedeutung. Hier braucht es eine Klärung im Hinblick auf die Neuordnung der Hochschullandschaft Schweiz. Es ist deshalb sicher notwendig, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wenn die Arbeiten der verschiedenen parlamentarischen Kommissionen koordiniert werden.

Ich bitte Sie, bei beiden Beschlüssen, die die ETH betreffen, unserer Vorlage und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.