Lexipedia

Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-06-19

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-19

Wortprotokoll

Wir behandeln die Vorlage des Bundesrates über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011. Innovation ist heute nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in der Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und in anderen Bereichen die zentrale Forderung. Wer innovativ ist, eröffnet Potenziale, neue zukunftsträchtige Produkte zu schaffen und neue Wege zu gehen. In einem anderen Bereich ist hingegen Innovation nicht unbedingt erwünscht - in der Politik. Innovative und unkonventionelle Vorschläge stören das, was man als das Bisherige bezeichnet. Bisher haben wir das doch auch nie so gemacht, lautet dann ein vielgehörter Einwand.

Genauso ergeht es unserem Minderheitsantrag. Wir stören damit die konventionellen Kreise des traditionellen Finanzrechtes. Dabei bewegen wir uns, wie von verschiedener Seite festgestellt wurde - auch von Professoren der juristischen Fakultät einer namhaften schweizerischen Universität -, nicht ausserhalb des Verfassungsrechtes. Wir schlagen nichts Verfassungswidriges vor. Und was das Gesetzesrecht betrifft, so befinden wir uns mit der von der Minderheit beantragten Vorlage 17 just auf dieser Ebene. Es besteht also Formenparallelismus, der ausschliesst, dass wir ein Gesetz verabschieden, das einem anderen Gesetz widersprechen könnte. Auch in der Kommission mussten die Fachleute zugestehen, dass nichts Rechtswidriges beantragt wird.

Warum dieser Minderheitsantrag? Ausgangspunkt war Folgendes: Die Botschaft des Bundesrates trägt das Datum vom 24. Januar 2007. Am 22. Februar 2007 tagte unsere Kommission zum ersten Mal. Dabei mussten wir von einem Hearingteilnehmer beiläufig erfahren, dass die Beträge für 2008 gekürzt werden müssten.

Die Zahlen, zu deren Beratung die Kommission zusammengetreten war, waren also nicht einmal einen Monat nach Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat Makulatur. Wir hatten uns also versammelt, um Makulatur zu beraten. So geht es nicht!

Was will der Minderheitsantrag? Vor der heutigen Debatte, in den Kommissionsberatungen und auch in der heutigen Plenardebatte sind zahlreiche Bekenntnisse abgegeben worden. Man habe sich, so der Tenor, für 6 Prozent eingesetzt und wolle diese Erhöhungen auch in den Budgetberatungen durchbringen. Am eindrücklichsten hat es der Vizepräsident der WBK, Herr Kollege Bürgi, gesagt, indem er ausführte, er werde sich im Budgetprozess stets für die Einhaltung der 6 Prozent Steigerung einsetzen, wenn nötig, zulasten anderer Positionen. Es gab aber auch zahlreiche Bekenntnisse von anderen Ratsmitgliedern und auch von Frau Bundesrätin Leuthard.

Was will der Minderheitsantrag? Er will nichts anderes, als diese Bekenntnisse gesetzlich festschreiben. Das ist alles. Taten statt blosser Worte: So lässt sich dieser Minderheitsantrag kurz und bündig qualifizieren.

In den Kommissionsberatungen wurde eingewandt, dass das gegen die Budgethoheit des Parlamentes verstosse und eine Selbstbindung sei. Heute war gar von "Selbstkastration" die Rede. Wie sind solche Einwände zu beurteilen? Doch nicht anders denn als Bereitschaft, just dann von einem eigenen Bekenntnis abzuweichen, wenn dessen Durchsetzung Probleme bereitet. Bekenntnisse taugen aber nur dann etwas, wenn sie in schwierigen Zeiten umgesetzt werden, nicht in finanziellen Schönwetterperioden.

Nur so kann die verheerende Stop-and-go-Politik, die heute auch mehrmals kritisiert wurde, in einem vom Parlament als absolut prioritär qualifizierten Bereich - nämlich eben jenem von Bildung, Forschung und Innovation - gestoppt werden. Will die Schweiz ein Umfeld für hochqualifizierte Forscher und Lehrer sein, dann ist diese Forderung wichtiger als eine [PAGE 583] Erhöhung um 8 Prozent, die dann im nächsten Jahr wiederum gekappt wird.

Noch ein Letztes: Vor Jahren haben wir, wenn auch nicht in einem Gesetzestext, einen Strich unter die ständigen Kürzungen bei der Armee gesetzt, um damit der Armeeführung eine längerfristige Planung überhaupt zu ermöglichen. Materiell war das das Gleiche, was der heutige Minderheitsantrag fordert. Ich anerkenne, dass mit dem Minderheitsantrag der Bereich der kürzbaren Ausgaben im Budgetprozess weiter eingeschränkt wird; das bleibt unbestritten. Das zeigt aber auch die Grundproblematik, die hier angesprochen ist. Bei finanziellen Engpässen muss immer am gleichen Ort gekürzt werden. So lassen sich in diesen Bereichen keine Prioritäten setzen. Die Prioritäten sind vielmehr dadurch vorgegeben, welche Ausgaben unantastbar sind und welche gekürzt werden können. Diese Problematik will die Minderheit heute zur Sprache bringen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen.