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Maissen Theo · Ständerat · 2007-06-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-19

Wortprotokoll

Hinsichtlich der Finanzierung besteht in zwei Punkten Einigkeit:

1. Wir werden in den nächsten vier Jahren im BFI-Bereich ein Ausgabenwachstum von durchschnittlich jährlich 6 Prozent haben.

2. Eine Stop-and-go-Politik ist generell unerwünscht.

Beim Wachstum dürfen wir feststellen, dass eine Höhe von mindestens 6 Prozent wirklich ausserhalb des Üblichen im Bundeshaushalt ist und dass es kaum einen Politikbereich gibt, der in diese Grössenordnung kommt. Damit anerkennt man die Bedeutung von Forschung, Bildung und Innovation. Stop-and-go-Politik ist natürlich in allen Bereichen unerwünscht.

Was bedeutet generell ein Vorschlag, wie er nun unterbreitet wird? Von der Mechanik in der Finanzpolitik her heisst es doch, dass wir unseren Handlungsspielraum einengen, wenn wir Fonds, zweckgebundene Mittel oder eben wie hier auf vier Jahre hinaus fixierte Bereiche haben. Allfällige Korrekturen im Budget sind dann nur noch in immer weniger Aufgabenbereichen möglich. Von einer Opfersymmetrie kann dann nicht mehr gesprochen werden. Das ist zum Grundsätzlichen zu sagen.

Was bedeutet der Vorschlag rechtlich? Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite sind finanzhaushaltrechtliche Steuerungsinstrumente. Sie liegen nach Artikel 167 der Bundesverfassung in der Kompetenz der eidgenössischen Räte. Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen werden mit einfachen Bundesbeschlüssen verabschiedet. Das ist ein Zeichen dafür, dass einzig das Parlament dafür zuständig sein soll. Wenn man Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite verabschiedet, macht man das in der Regel gerade deshalb, weil man damit noch einen Handlungsspielraum hat und weil die entsprechenden Ausgaben, die damit gesteuert werden, nicht gebunden sind. Wenn gebundene Ausgaben vorliegen, braucht es in der Regel deshalb keinen Verpflichtungskredit und keinen Zahlungsrahmen.

Mit dem Vorschlag verquickt man nun ein Gesetz, das von der Rechtsstufe her über dem einfachen Bundesbeschluss angesiedelt ist. Es ist deshalb auch referendumspflichtig, sodass die Kompetenz nicht nur bei der Bundesversammlung, sondern auch beim Volk liegt - mit diesen finanzhaushaltrechtlichen Instrumenten. Man sagt damit auch, die mit Verpflichtungskredit und Zahlungsrahmen beschlossenen Beiträge seien gebundene Ausgaben, was so an sich ja nicht stimmen kann und im Prinzip auch nicht die Absicht sein kann. Hier wird also eine Legaldefinition - eine Art Fiktion - vorgenommen. Ausserdem ist es so, dass Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit von Gesetzes wegen Höchstbeträge festlegen. Es sind Ermächtigungen zugunsten des Bundesrates; das ergibt sich aus Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 20 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes.

Wenn man das nun alles zusammennimmt, ist es offensichtlich, dass dieses vorgeschlagene Gesetz die Aufgabe haben soll, die Finanzkompetenzen einzuschränken, die dem Parlament durch Verfassung und Gesetz zuerkannt sind. Dies geschieht für den speziellen Fall der vorliegenden Botschaft für den Zeitraum von 2008 bis 2011. Insofern ist das schon eine etwas exotische Lösung, die aus rechtspolitischer Sicht nicht ohne Bedenken hingenommen werden kann. Freilich ist es so, dass das Parlament sich, wenn es das will, selber beschränken kann und sich selber die Finanzkompetenz bis zu einem gewissen Grad entziehen kann, was nun hier mit diesem Gesetzesvorschlag erfolgen soll.

Was bedeutet das politisch? Wir legen uns hier selber Fesseln an. Das kann doch nicht der Sinn dieses Beschlusspaketes sein! Es ist an uns, dem Parlament, die Budgethoheit wahrzunehmen, Kredite zu kürzen oder sie auch allenfalls aufzustocken oder zwischen Budgetpositionen Verschiebungen vorzunehmen, was mit diesem Vorschlag auch blockiert würde.

Man stelle sich vor, alle Verkehrs- und Agrarpolitiker usw. würden das Gleiche machen! Wir hätten nur noch gebundene Budgetposten! Es ist in der Kommission gesagt worden: Wenn wir das machen würden, könnten wir die Wintersession streichen. Wir hätten dann nämlich gar keine Budgetberatung mehr nötig, weil wir ja bereits alles fixiert hätten.

Finanzpolitisch sind wir an sich ja der Überzeugung, dass man den umgekehrten Weg gehen sollte: Man sollte vermehrt gebundene Ausgaben zurückbuchstabieren und in ungebundene Ausgaben umwandeln, damit man mehr Spielraum hat. Der finanzpolitische Trend sollte also, wenn wir die Budgethoheit wahrnehmen wollen, in die umgekehrte Richtung des Vorschlages der Minderheit gehen.

Wenn wir die Ausgaben in diesem Bereich auch noch binden, gehen wir also einen falschen Weg.

Bildungs- und Wissenschaftspolitik betreiben wir, indem wir bei der Budgetdebatte jeweils konsequent bleiben und vernünftige Entscheide in Bereichen fällen, in denen die Bildung betroffen ist, also zum Beispiel beim Fachhochschulgesetz, beim ETH-Gesetz, beim Berufsbildungsgesetz, beim Forschungsgesetz, bei der Gen-Lex, beim Stammzellenforschungsgesetz oder beim neuen Hochschulrahmengesetz. Dort betreiben wir Bildungs- und Forschungspolitik, nicht, indem wir uns hier unnötige Fesseln anlegen. Das ist die falsche Art, Bildungs- und Forschungspolitik zu betreiben.

Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie der Mehrheit zu, und lehnen Sie diesen Gesetzesvorschlag der Minderheit Schiesser ab!