Fetz Anita · Ständerat · 2007-06-19
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-19
Wortprotokoll
Nach den finanzpolitischen Ausführungen von Kollege Maissen, der die Mehrheit vertreten hat, erlaube ich mir, zwei, drei Bemerkungen zu den politischen Prioritäten abzugeben, nicht zuletzt auch in meiner Funktion als Mitglied der Finanzkommission.
Der Bundesrat hat definiert, und Sie haben den entsprechenden Bundesbeschlüssen zugestimmt, dass Bildung und Forschung sowohl im Bundeshaushalt als auch für dieses Land absolute Priorität haben müssen. Dies aus dem einfachen Grund, weil unsere Zukunft und der Wohlstand der Bevölkerung ebenso wie die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft damit entschieden wird. Es ist darum kein Zufall, dass Economiesuisse in ihren Verlautbarungen auch gesagt hat, 6 Prozent müssten es sein. Mehr ist aus der Sicht des Wirtschaftsverbandes nicht nötig, aber diese 6 Prozent über die Dauer der vier Jahre müssen sicher und zuverlässig zur Verfügung stehen. Das heisst, dass wir bei diesem Minderheitsantrag unter anderem auch über die politische Zuverlässigkeit dieses Hauses reden bzw. darüber, ob wir das, was wir einmal entschieden haben, dann wirklich auch durchziehen.
Ich muss Ihnen sagen: Wir haben hier, Sie wissen es selbst, schlechte Erfahrungen gemacht. Wie viele von Ihnen haben 2003 bei der Beratung der BFI-Botschaft für diese Periode der 6-prozentigen Erhöhung zugestimmt? Und wie viele haben nachher in den Jahren 2004 und 2005 bei den entsprechenden Entlastungsprogrammen den Kürzungen in Bildung und Forschung in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken ebenfalls zugestimmt? Wir müssen uns hier doch nicht gegenseitig etwas vormachen. Bei der Auseinandersetzung um die Verteilung der Mittel ist es immer wieder so, dass die Bildungs- und Forschungsausgaben, weil sie eben nicht gesetzlich gebunden sind, dauernd dem Rotstift zum Opfer fallen, wenn entsprechende Sparmassnahmen ergriffen werden.
Und dass auch in der nächsten Legislatur Sparmassnahmen ergriffen werden, das kann ich Ihnen aus der Finanzkommission sagen. Sie sind bereits angekündigt.
Sie werden hier sagen: Das können wir ja alles in der Budgetberatung im Winter entsprechend korrigieren. Ganz abgesehen davon, dass wir alle nicht wissen, ob wir dann noch hier sitzen und unser Wort einhalten können, das wir jetzt bei den 6 Prozent abgegeben haben, ist einfach festzuhalten, dass wir die entsprechenden Erfahrungen haben und deshalb diesmal einen unkonventionellen, aber in der Sache und politisch vollkommen richtigen neuen Weg gehen. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir diese 6 Prozent, über die wir Konsens haben - auch darüber, dass sie über alle vier Jahre gelten sollen, haben wir Konsens - auch gesetzlich sichern. Diejenigen, die das als Kastration empfinden, denen muss ich sagen: Schauen Sie nicht so dramatisch in diesen Bereich. Es geht nur darum, das festzuhalten, was Sie politisch schon entschieden haben.
Ein letztes Wort zu den rechtspolitischen Bedenken: Immer wenn man einen Inhalt politisch nicht will, dann operiert man dagegen juristisch. Das ist ein altbekanntes Phänomen, das wir schon oftmals erlebt haben. Deshalb hat die Minderheit sich erlaubt, zu den entsprechenden rechtspolitischen Grundlagen ein Gutachten einzuholen. Und wir dürfen Ihnen aus profundem Munde versichern: Der Antrag ist sowohl verfassungs- als auch haushaltgesetzkonform.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.