Germann Hannes · Ständerat · 2007-06-19
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-19
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte hat heute Morgen vor der Ratssitzung stattgefunden. Sie stellt folgenden Antrag:
1. Artikel 22 Absatz 4 des Raumplanungsgesetzes gemäss Fassung des Nationalrates ist zu streichen.
2. Stattdessen wird im Raumplanungsgesetz ein neuer Artikel 18a, "Solaranlagen", mit folgendem Wortlaut eingefügt: "In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden."
Wie ist es zu diesem Einigungsvorschlag gekommen? Sie erinnern sich: Der Nationalrat wollte ursprünglich im Landwirtschaftsgesetz die Förderung von Holz- und Biomassenutzung sowie die Nutzung von Solaranlagen im Landwirtschaftssektor stipulieren. Aus diesem Grund hat er in Artikel 96 des Landwirtschaftsgesetzes eine Ergänzung um die Absätze 4 und 5 vorgenommen. Wir haben im Ständerat diese beiden Absätze wieder gestrichen. Zum einen geschah dies mit dem Hinweis auf die Förderungsbestimmungen im frisch revidierten Energiegesetz, zum anderen befanden wir im Ständerat, dass die Regelung nicht ins Landwirtschaftsgesetz gehöre. Diesen Überlegungen hat sich der Nationalrat angeschlossen. Gleichwohl wollte die Grosse Kammer auch in der Landwirtschaft ein klares Zeichen für die Förderung erneuerbarer Energien setzen. Sie hat darum mit 122 zu 66 Stimmen einen Einzelantrag Suter für eine Bestimmung in Artikel 22 RPG angenommen, die besagt, dass optimal konzipierte Holz- und Biomasseanlagen sowie gute und ortsbildschutzgerecht in Dach und Fassaden integrierte Solaranlagen in allen Zonen rasch bewilligt werden sollten. Damit befindet sich die Bestimmung nun im richtigen Gesetz.
Das Bestreben, den Bau von Holz- und Biomasseanlagen sowie von Solaranlagen nicht nur zu erleichtern, sondern vor allem auch zu beschleunigen, stiess in unserer Kommission auf Wohlwollen. Gleichwohl konnten wir uns im Ständerat einer ersten Fassung wegen zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe und des verfassungswidrigen Eingriffs in kantonales Verfahrensrecht nicht anschliessen.
Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind in der Folge eliminiert worden. Die Bedenken gegen eine generelle Bewilligung von Biomasseanlagen konnten freilich auch in der letzten Fassung des Nationalrates nicht ausgeräumt werden; dies umso weniger, als die Bundesversammlung am 23. März 2007 eine Änderung des Raumplanungsgesetzes beschlossen und einen Artikel 16a Absätze 1bis und 2 eingeführt hat, mit dem Ziel, dass zonenkonforme Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse auf einem Landwirtschaftsbetrieb unter klaren Vorgaben bewilligt werden können. Aus diesen Gründen ist der Nationalrat in der Einigungskonferenz einen weiteren Schritt auf den Ständerat zugekommen. Das Resultat ist der eingangs zitierte Einigungsvorschlag. Dieser ist äusserst knapp, mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, zustande gekommen. Er trägt dem starken Willen des Nationalrates Rechnung, im Rahmen der Landwirtschaftsvorlage zugunsten erneuerbarer Energieträger, namentlich der Solarenergie, ein Zeichen zu setzen. Die Mehrheit befürchtete, dass mit einem weiteren Hinauszögern falsche Zeichen gesetzt respektive gute Lösungen auf unbestimmte Zeit verhindert würden. Man wollte die lokalen und regionalen Schutzinteressen bewusst nicht aufnehmen, weil sie heute allzu oft dazu dienen, solche Anlagen eben zu verhindern respektive die Verfahren in die Länge zu ziehen. Das scheint in Anbetracht der klimapolitischen Diskussionen jedoch verfehlt zu sein.
Es ist nicht ganz gelungen, alle zu überzeugen; das können Sie dem Abstimmungsresultat entnehmen. Die starke Minderheit hätte eine nochmalige Diskussion der Problematik im Rahmen der Bereinigung der Agrarvorlagen 2 bis 6 bevorzugt und dafür auch Hand geboten. Dies hätte den Vorteil gehabt, dass die Kantone zu unseren Vorschlägen hätten angehört werden können. Auch hätte man in diesem Zusammenhang die Bedenken gegenüber der Verfassungsmässigkeit der jetzigen Regel noch einmal eingehend diskutieren können. Dazu kommt es nach diesem Entscheid nun aber nicht. Immerhin bleibt mir, auf die angekündigte grosse Revision des Raumplanungsgesetzes zu verweisen.
Nun gilt es, politisch zu entscheiden. Sie können in der folgenden Abstimmung nur Ja oder Nein sagen. Das ganze Landwirtschaftsgesetz ist mit diesem einen Artikel verknüpft, und Sie können jetzt sagen, ob das für Sie ausreichend ist, um das ganze Landwirtschaftsgesetz fallieren zu lassen; das ist die eine Möglichkeit. Man kann aber auch sagen: Wir sehen über diesen Wermutstropfen hinweg und verhelfen der Vorlage, dem Kompromiss, den wir in einem mühsamen Prozess erarbeitet haben, gleichwohl zum Durchbruch.
Darum bitte ich Sie im Namen der Kommission, aber auch im Sinne unseres Rates, hier eben zu einer konstruktiven Lösung Hand zu bieten und über diesen kleinen Negativpunkt hinwegzusehen. Ich danke für Ihr Wohlwollen und Ihre Zustimmung.