Lexipedia

Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-06-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-19

Wortprotokoll

Bildung, Forschung und Innovation sind für die Zukunft der Schweiz ganz zentral. Darum müssen wir auf das Beste setzen, was wir haben; das sind die Menschen, die hier leben, lernen, lehren und arbeiten.

Die BFI-Botschaft ist für mich eine gute Auslegeordnung über die Leitlinien, Ziele und Massnahmen zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation. Bildung, Forschung und Innovation sind für mich der Schlüssel für unseren Wohlstand und für Wachstum. Sollen diese Sätze nicht nur eine schöne Sonntagspredigt sein, so braucht es einen Tatbeweis des Bundesrates und auch des Parlamentes, wodurch diese politische Prioritätensetzung zum Ausdruck kommt. Wir als Parlament haben mittels Motion für den BFI-Bereich eine mittlere Wachstumsrate von 6 Prozent pro Jahr gefordert. Der Bundesrat beantragt uns nun ein jährliches Budgetwachstum von 6 Prozent. Das sieht nach einer Prioritätensetzung aus, sofern all diese Bereiche nicht wieder Opfer von Spar- und Entlastungsprogrammen werden, wie dies in den letzten Jahren der Fall war.

Ich war gegen die Vorstösse, die ein Wachstum von 8 oder 10 Prozent gefordert haben, aber zu den 6 Prozent stehe ich. Ich unterstütze deshalb auch den Minderheitsantrag Schiesser; er will ja eigentlich nur diesen 6 Prozent, die wir als Parlament gefordert haben, eine Verbindlichkeit geben. So sind denn unsere Versprechen nicht lediglich Versprecher, und wir werden für all die Bildungs- und Forschungseinrichtungen verlässlich, kalkulierbar und glaubwürdig. Zur Frage der "Selbstkastration" des Parlamentes in diesem Zusammenhang, wie es Kollege Bürgi ausgedrückt hat, werden wir uns dann noch kurz äussern können.

Wenn wir uns einmal vergegenwärtigen, wie viele junge Menschen von der vorliegenden BFI-Botschaft betroffen sind, so drängt sich diese politische Prioritätensetzung geradezu auf. Es sind Hunderttausende von Jugendlichen, so rund 200 000 in der Berufsbildung, über 40 000 bei den Fachhochschulen, gegen 100 000 bei den kantonalen Universitäten und gegen 20 000 im ETH-Bereich. Nehmen wir dazu noch die Zahlen der Dozenten und Lehrpersonen, der Ausbildnerinnen und Ausbildner, der Lehrbetriebe usw., so dürften durch diese Botschaften gegen 10 Prozent unserer Bevölkerung unmittelbar betroffen sein.

Das vorgesehene Wachstum von 6 Prozent genügt aber nicht, es müssen noch mehr Mittel frei werden, nämlich durch eine Effizienzsteigerung. Schwerpunktbildung und Angebotsstraffung sind hier einmal mehr die Stichworte. Die Fachhochschulen haben zum Teil einen schmerzhaften Konzentrationsprozess hinter sich oder stecken noch mittendrin. Bei den kantonalen Hochschulen greift für mich auch der neue Hochschulartikel für eine wirksame Portfoliobereinigung zu kurz. Hier haben wir zum Teil noch keinen effizienten Mitteleinsatz. Ich begrüsse ausdrücklich das Ziel der Effizienzsteigerung in der BFI-Botschaft. Für mich ist jedoch zum Teil offen, wie, mit welchen Mitteln und Instrumenten, diese Effizienzsteigerung erreicht werden soll.

Genügend Mittel und effizienter Mitteleinsatz ist das eine, es stellt sich nun aber die Frage: Sind die Fördermittel richtig verteilt? Grundsätzlich tendiere ich zur Annahme, dass die Fördermittel in einer geschickten Balance der verschiedenen Interessen verteilt wurden. Ich unterstütze deshalb den Antrag der Mehrheit, auch wenn ich bei den Fachhochschulen aufgrund einer persönlichen Präferenz sehr gerne aufstocken würde.

Gleichzeitig muss ich anerkennen, dass die Berufsbildung von einem überdurchschnittlichen Wachstum profitiert. Das ist absolut wichtig, das ist absolut notwendig; das möchte ich [PAGE 554] unterstreichen. Wir müssen jedoch auch berücksichtigen, dass man nun die ehemals kantonal geregelten Fachhochschulbereiche für Gesundheit, Soziales und Kunst gleich behandeln muss wie die anderen Fachhochschulbereiche.

Bei den Fachhochschulen und der Berufsbildung sind wir noch weit weg von dem bei der NFA-Diskussion definierten Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt"; es heisst hier eher noch: "Wer zahlt, befiehlt nicht unbedingt." Ich bin trotzdem für den Antrag der Mehrheit. Stören wir bei der Verteilung der Mittel die Balance nicht! Bei einer Annahme des Minderheitsantrages wäre dann auch die Konsequenz, dass wir den entsprechenden Anträgen Bonhôte zustimmen müssten, um diese Balance wiederherzustellen.

Da wir bei den Fachhochschulen sind, erlaube ich mir die Frage, ob die Prognose auf Seite 1289 der Botschaft zur Anzahl Studierender auf der Masterstufe im Jahre 2011, das heisst rund 6600 Studierende auf Masterstufe gegenüber 35 100 auf Bachelor-Stufe, richtig sei; das sind nicht einmal 20 Prozent. Das sind doch erheblich tiefere Annahmen, als wir sie damals bei der Revision des Fachhochschulgesetzes getroffen haben. Hier stellt sich für mich ganz entscheidend die Frage nach dem Image des Bachelor-Abschlusses. Was für eine Akzeptanz hat der Bachelor bei der Wirtschaft, in der Arbeitswelt? Gibt es dazu allenfalls bereits Aussagen? Ich kenne die Zahlen für das Ausland, wo eine Akzeptanz besteht. Ich mache zum Teil ein Fragezeichen in unserem Land. Bei einem schlechten Image und schlechter Akzeptanz des Bachelor-Abschlusses drängen dann nämlich alle zu einem Masterstudiengang - mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen.

Die Vorlage sieht noch eine Verlängerung des Universitätsförderungsgesetzes vor. Dazu steht dann unter anderem auf Seite 1378 der Botschaft: "Da die Inkraftsetzung der geplanten Hochschulrahmengesetzgebung spätestens zur nächsten Kreditperiode vorgesehen ist, drängt sich jedoch eine Befristung bis zum 31. Dezember 2011 auf." Ich möchte wirklich bitten, dass die Arbeiten am geplanten Hochschulrahmengesetz vorangetrieben werden. Sollte nämlich die nächste BFI-Botschaft zum Teil dann auf diesem neuen Gesetz basieren, muss dieses Gesetz mindestens zum Teil vor dem Jahr 2012 in Kraft treten. Ich denke hier beispielsweise an gewisse organisatorische Bestimmungen.

Auch als Föderalist bitte ich den Bundesrat schon, dieses Hochschulrahmengesetz nicht nur durch die Kantone schreiben zu lassen. Hier besteht eine gewisse Gefahr. Die Vorstellungen von der Steuerung der Hochschullandschaft Schweiz beurteilen wir vonseiten des Parlamentes etwas anders als die Universitätskantone. Zu den ETH werde ich mich bei den entsprechenden Beschlüssen 2 und 12 ausführlich äussern.

Ich möchte jetzt lediglich jenen Punkt unterstreichen, den Kollege Bürgi erwähnt hat: Wir haben exzellente ETH, aber mit dem öffentlich ausgetragenen Gezänk rund um die ETH kann der Ruf dieser Schule Schaden nehmen. Das darf uns nicht gleichgültig sein, hier ist somit vorab auch die Führung des Departementes gefragt.

Noch eine letzte Bemerkung zum Forschungsgesetz. Wir haben im neuen Artikel 11a einen Absatz 1, den ich etwas in den Blickwinkel rücken möchte. Er lautet: "Die Institutionen der Forschungsförderung achten darauf, dass die von ihnen geförderte Forschung nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis durchgeführt wird." Zu diesen allgemein anerkannten Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis gehört auch die Berücksichtigung von Regeln der Ethik. Ich begrüsse diese Regelung ausdrücklich, denn Ethik ist für mich für die Forschung auch handlungsleitend. Die ETH Lausanne hat z. B. eine eigene Ethikkommission, ebenso die Universität Zürich. Im Leitbild der ETH Zürich finde ich auch Aussagen zur Ethik, ebenso zum Teil in den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Damit sehen wir, dass es bei der BFI-Botschaft bei Weitem nicht nur um eine Finanzierungsvorlage geht, es geht auch um Strategien in Bildung und Forschung sowie bei Innovationen.

Natürlich bin ich für Eintreten.