Fetz Anita · Ständerat · 2007-06-19
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-19
Wortprotokoll
Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die BFI-Vorlage. Niemand zweifelt daran, dass Bildung, Forschung und Innovation für die Zukunft unseres Landes, für den Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft von herausragender Bedeutung sind. Wir wissen heute, dass in einer Wissensgesellschaft - oder, wie es in der Fachsprache heisst, in einer ausdifferenzierten Volkswirtschaft - das Wachstum zu 60 Prozent durch Investitionen in Bildung und Forschung verursacht wird. Wir wissen auch, dass die wissensbasierten Unternehmen heute dorthin gehen, wo die qualifiziertesten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen leben. Angesichts der demografischen Entwicklung müssen in der Schweiz alle Anstrengungen darauf abzielen, dass genügend sehr gut qualifizierter Nachwuchs ausgebildet wird. Das gilt nicht nur in Bezug auf akademische Laufbahnen, sondern ganz besonders auch in Bezug auf die beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten über die Berufsbildung, die Berufsmatur und die Fachhochschulen. Die Verknappung an hochqualifizierten Erwerbstätigen ist in diversen Bereichen bereits heute sichtbar. In diesem Sinne unterstützen wir es auch, dass die Chancengleichheitsprogramme mit der BFI-Botschaft weitergeführt werden, denn es ist klar: Das Potenzial der Frauen ist nach wie vor die Hoffnung für die Zukunft.
Noch steht die Schweiz im internationalen Vergleich nicht schlecht da. Es gibt mittlerweile eine Fülle von internationalen Studien und - um die neudeutsche Sprache zu benutzen - Rankings und Benchmarks, die zeigen, dass die Schweiz noch gut dasteht.
Es gibt allerdings auch schon erste Warnzeichen, die zeigen, dass wir uns auf dem Erreichten keinesfalls ausruhen können. In den letzten zehn Jahren hat die internationale Konkurrenz massiv aufgeholt. Einzelne Länder wie Irland, Schweden, Finnland, aber auch Indien, auf einem anderen Kontinent, haben uns in gewissen Feldern bereits überholt. Das hat verschiedene Gründe. Ein wichtiger ist: Die Forschungs- und Bildungsinvestitionen der OECD-Länder haben in den letzten zehn Jahren im Schnitt um jährlich 3,5 Prozent zugenommen. Da fällt die Schweiz mit ihrem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 1,25 Prozent deutlich ab.
Zudem erreicht die Schweiz das Lissabon-Kriterium von 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes für Investitionen in die Forschung zwar knapp, aber nur wegen den grossen Investitionen der Wirtschaft in Forschung und Entwicklung. Das staatliche Prozent jedoch, das das Lissabon-Kriterium vorsieht, also dass die öffentliche Hand 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes in Forschung und Bildung investieren muss, wird in der Schweiz bei Weitem nicht erreicht. Wir erreichen 0,67 Prozent. Sämtliche Länder, mit denen wir im globalen Wettbewerb stehen, investieren weit mehr öffentliche Gelder in Bildung und Forschung; nicht etwa, weil sie mehr Mittel und Geld hätten, sondern weil sie wissen, dass der Wohlstand der Zukunft abhängt vom Bildungsstand der Bevölkerung, von der Exzellenz der Forschung und von der Fähigkeit, die Forschungsergebnisse rasch in Innovationen für die Wirtschaft umzuwandeln.
Ein Vertreter der Wirtschaft formulierte es in den Hearings so: "Es brauchte Generationen, um das Qualitätsniveau, das die schweizerische Forschung vor zehn Jahren hatte, zu schaffen. Zerstören kann man es aber in sehr kurzer Zeit." Sämtliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Hearings betonten - völlig unabhängig von ihren eigenen Ansprüchen - in ihren Ausführungen Folgendes:
1. Die Koordination aller BFI-Akteure ist wichtig und zentral zur Steigerung der Qualität in der Bildung.
2. Die 6 Prozent sind das absolute Minimum, um die Zukunftsfähigkeit des schweizerischen Bildungs- und Forschungsplatzes zu sichern. Ein Ausbau wäre dringend nötig, ist aber mit den vorgesehenen Mitteln nur suboptimal zu erreichen.
3. Die Stop-and-go-Politik der vergangenen Jahre muss zwingend ein Ende haben. Planungssicherheit und Kontinuität sind ein zentrales Element einer qualitativ hochstehenden und wettbewerbsfähigen BFI-Landschaft.
4. Das Stipendienwesen liegt im Argen und muss dringend reformiert und aufgestockt werden. Sonst ist die Chancengleichheit in der Schweiz nicht umsetzbar.
So viel zu den Rahmenbedingungen in der BFI-Botschaft. Die Voraussetzungen, dass wir die Warnsignale ernst nehmen und zukunftsträchtig handeln, sind nach Meinung der WBK-Kommission nach wie vor intakt. Im Mai 2006 hat das Volk den neuen Bildungsartikel in der Verfassung angenommen. Er verpflichtet Bund und Kantone, im Bildungs- und Forschungsbereich eng zusammenzuarbeiten. Dies wird auch in der BFI-Botschaft vom Bundesrat so umgesetzt.
Damit komme ich zur Würdigung der Inhalte der Botschaft. Ihre WBK unterstützt die strategische Ausrichtung der BFI-Botschaft, wie sie der Bundesrat vorlegt, voll und ganz.
Ziel aller geplanten Massnahmen ist es, den Akteuren und Institutionen des BFI-Bereiches zu ermöglichen, ihren Beitrag zum Ausbau der Kapazitäten und der Qualität des Denk- und Werkplatzes Schweiz zu leisten. Dabei überzeugen uns die zwei generellen Leitlinien der Botschaft: Bei der Bildung sind es die nachhaltige Sicherung und Steigerung der Qualität, also die Investitionen in die Menschen, bei der Forschung und Innovation ist es die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Diese beiden strategischen Leitlinien werden in sechzehn Bundesbeschlüssen umgesetzt, über die Sie nachher zu befinden haben. Ich mache hier nur ein paar ganz kurze Bemerkungen zu den einzelnen Bereichen; vertiefen werden wir das nachher in der Detailberatung.
Für die Berufsbildung und die Fachhochschulen sind Massnahmen vorgesehen, welche das individuelle Lernen fördern, die Durchlässigkeit innerhalb des Systems erhöhen und das Ziel haben, dass möglichst alle Jugendlichen in der Schweiz einen nachobligatorischen Abschluss machen können. Schulisch schwächere Jugendliche erhalten über niederschwellige Angebote bessere Integrationschancen. Das ist wichtig, denn wenn wir die Kosten im Bereich Repression [PAGE 551] und Sozialhilfe in Zukunft nicht noch mehr steigern wollen, müssen wir sozusagen bei den Ursachen ansetzen und von Anfang an intensiv in die Jugendlichen investieren, damit sie ihre Bildungschancen erhöhen.
Im Bereich Forschung und Hochschulen liegt der Schwerpunkt, insbesondere was die Wachstumsrate betrifft, bei den Forschungsförderungsinstitutionen: beim Nationalfonds und bei der KTI. Diese erhalten eine überdurchschnittliche Erhöhung der Mittel. Das soll einerseits den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und andererseits den Hochschulen mehr Mittel zukommen lassen; diese werden aber über den Wettbewerb um die beste Qualität verteilt. Diesem Ziel dient auch die Einführung eines 10-prozentigen Overheads.
Bei den Hochschulen wird das Element der projektbezogenen Finanzierung weitergeführt: erstens, weil damit gute Erfahrungen gemacht worden sind, und zweitens, damit ein Anreiz zur hochschulübergreifenden Zusammenarbeit entsteht. Erste Erfolge sind bereits sichtbar. Dazu gehören unter anderem die Projekte "System-X", "Nanoterra", "Cinéma suisse", "Swiss Pool of Public Health" und andere, die ich jetzt nicht genannt habe. Alle diese Projekte zeichnen sich durch eine qualitativ hochstehende Forschungsbereitschaft aus und vor allem, was uns von der Politik auch sehr freut, durch eine enge Zusammenarbeit von mehreren Hochschulen. Das ist auch wichtig, denn, wie gesagt, es geht um die Qualitätssteigerung.
Es geht aber auch um die Portfoliobereinigung, die wir weiterführen müssen, denn in unserem kleinen Land ist es doch so, dass wir zehn kantonale Hochschulen, zwei ETH und sieben Fachhochschulen mit insgesamt sechzig Schulen haben. Das ist zwar schön, aber die WBK ortet da doch noch einen grossen Strukturbereinigungsbedarf, damit mehr Geld in den "brain", in die grauen Zellen, geht und nicht in die grauen Strukturen und in den grauen Beton fliesst. Der Hauptteil dieser Struktur- und Organisationsbereinigung wird allerdings, das muss man heute schon sagen, erst mit der Hochschulreform, die in der nächsten Legislatur ansteht, wirklich weitergeführt werden. Dieses Projekt, die Hochschulreform, betrachtet Ihre WBK als eines der zentralen Projekte der nächsten Legislatur.
Fazit: Ihre WBK ist, wie gesagt, mit der inhaltlichen Prioritätensetzung innerhalb der BFI-Botschaft einverstanden. Auf die Minderheitsanträge und auf die einzelnen Bereiche werden verschiedene Berichterstatter in der Detailberatung näher eingehen; wir haben uns das aufgeteilt. Doch ebenso viel wie die Inhalte, wenn nicht gar noch mehr, gaben die Mittel zu reden, die zur Verfügung stehen. Sie können sich vorstellen, dass wir hier einiges diskutieren mussten.
Ich möchte den letzten Teil meiner Ausführungen unter den Titel "Geld, Geist und Zuverlässigkeit" stellen. Sie erinnern sich: Nach grossem Druck aus dem Parlament, unter anderem auch aus unserem Rat - wir haben die entsprechende Debatte in Flims geführt -, hat der Bundesrat im Januar 2007 die Botschaft mit einer jährlichen Erhöhung der Mittel um durchschnittlich 6 Prozent vorgelegt. Konkret geht es insgesamt um 21,2 Milliarden Franken oder 5,3 Milliarden Franken pro Jahr. Damit erfüllt der Bundesrat sein Versprechen, der Bildung und Forschung eine hohe politische Priorität einzuräumen. Doch auch in der Botschaft selbst wird ausgeführt, dass die 6 Prozent für den effektiven Bedarf nicht reichen werden. Die Kantone, sämtliche Akteure der BFI-Szene und auch der Nationalrat haben bereits 8 Prozent gefordert, und das mit gutem Grund. Vier klare Gründe möchte ich Ihnen anführen.
1. Wir haben einen grossen Nachholbedarf bezüglich der Mittel. Allein in der laufenden Legislatur sind 1,3 Milliarden Franken eingespart worden oder, um es in Prozentzahlen auszudrücken: Schon vor vier Jahren hat dieses Parlament eine Zunahme um 6 Prozent für den BFI-Bereich beschlossen, aber nach zwei Entlastungsprogrammen und den entsprechenden Kreditsperren verfügt der BFI-Bereich heute noch über 3 Prozent.
Das ist in der Fachsprache eben die berühmte Stop-and-go-Politik, die für die entsprechenden Institutionen schwierig ist. Und auch die Sparprogramme der Neunzigerjahre - ich erinnere jene, die schon länger dabei sind, an die Verhandlungen am runden Tisch Mitte der Neunzigerjahre - sind immer noch nicht kompensiert. Mit anderen Worten: Wir leben derzeit von der Substanz der Investitionen der Achtzigerjahre - und das ist im Bildungs- und Forschungsbereich ungesund.
2. Wir haben ein demografisches Problem, ein erfreuliches Problem: Die Zahl der Studierenden hat sich nämlich erhöht. Unerfreulich ist jedoch, dass die Gesamtabgeltung des Bundes für alle Studierenden stabil geblieben ist. Mit anderen Worten: Es gibt pro Studierendem, pro Studierender immer weniger Geld vom Bund. Vergleichszahlen: 1980 waren es 44 000 Franken pro Abschluss, 2005 waren es noch 32 000 Franken.
3. Es werden auch mehr Mittel gefordert, weil die Schweiz eine neue Bildungsverfassung hat - auch das ist ein ausserordentlich erfreulicher Vorgang. Diese Bildungsverfassung verlangt unter anderem, dass die gesetzlichen Vorgaben des Bundes erfüllt werden - und das ist halt nicht gratis.
4. Es geht auch um den Sprung nach vorne in unserer Gesellschaft. Alle Länder rund um die Schweiz investieren massiv viel mehr Geld in ihren Forschungs- und Bildungsbereich, weil sie eben wissen, dass der Wettbewerb der Zukunft dort entschieden wird.
Trotz allem, die Mehrheit Ihrer WBK beantragt Ihnen nicht, die BFI-Mittel zu erhöhen - nicht weil wir den Mehrbedarf nicht sehen, sondern weil wir folgender Meinung sind: Lieber 6 Prozent sicher und verbindlich über die ganze Vierjahresperiode als die unzuverlässige Stop-and-go-Politik der vergangenen Jahre. Planungssicherheit, Kontinuität und politische Zuverlässigkeit - ich betone es nochmals: Es geht auch um die politische Zuverlässigkeit, also um die Zuverlässigkeit von uns hier in diesem Saal - sind für die Bildungsqualität und die Forschungsexzellenz in der Schweiz zentral.
Umso konsternierter reagierten alle Kommissionsmitglieder, als im Frühling bekannt wurde, dass der Bundesrat zusätzlich zur Einhaltung der Schuldenbremse neue Sparvorgaben macht.
Konkret geht es um folgendes Sparprogramm: 2008, also nächstes Jahr, ist eine Kürzung von 700 Millionen Franken vorgesehen; das EDI allein soll dabei 300 Millionen einsparen. Herr Couchepin hat bereits medial verlauten lassen, dass es äusserst schwierig sei, diese Einsparungen durchzusetzen. Wir haben alle viel Verständnis für Ihre Sorgen, Herr Couchepin! Auch das EVD, das andere Bildungsdepartement, soll 100 Millionen Franken einsparen. Von den vorgesehenen Sparvorgaben von 700 Millionen sollen also schon nur die Bildungsdepartemente nächstes Jahr 400 Millionen aufbringen! Wir haben schon gehört und gelesen, dass unser Finanzminister das plötzlich ein wenig lockerer sieht, seit er den Antrag der WBK-Minderheit kennt, welche eine gesetzliche Vorgabe verlangt, wonach die Erhöhung von 6 Prozent für die ganzen vier Jahre gesichert wird. Allein, der Glaube fehlt uns, dass das tatsächlich so ist, weil auch für 2009 eine Sparvorgabe von 250 Millionen und für 2010 gar eine solche von 1,2 Milliarden Franken vorgesehen ist. Man muss keine Prophetin sein, um zu wissen, dass der BFI-Bereich von diesen Sparmassnahmen massiv betroffen sein wird.
Diese Widersprüche zwischen Bildungs- und Finanzpolitik unterlaufen jegliche strategische Planung und politische Prioritätensetzung. In einer Aussprache Ihrer WBK mit dem Finanzminister wurde diese Hüst-und-Hott-Politik grossmehrheitlich klar kritisiert. Die Auswirkung der Stop-and-go-Politik war schon in den vergangenen Jahren eine grosse Belastung für die Institutionen. Ihre WBK hat sich ausführlich über die Auswirkungen informieren lassen.
Wir haben uns auch ausführlich damit befasst und sind einhellig der Meinung, dass die 6 Prozent in der Botschaft dieses Mal sakrosankt sein müssen. Eine starke Minderheit will die Mittel auch gesetzlich über die ganze Periode binden. Dazu werden wir in der Detailberatung noch kommen.
Ich erlaube mir zum Schluss einen kleinen Ausblick. Seit gut zehn Jahren verfolgen wir in der Schweiz eine konsequente Reformpolitik im BFI-Bereich. Angefangen hat dieser [PAGE 552] Prozess 1996 mit der Schaffung der Fachhochschulen, weitergegangen ist er mit der Umsetzung der Bologna-Deklaration, mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes, mit dem Ausbau der internationalen Forschungsprogramme, mit der Revision des Fachhochschulgesetzes und der Integration der GSK-Berufe. Dieser Reformprozess verlangt von allen Beteiligten enorm viel. Das wissen wir, und trotzdem müssen wir sagen: Er wird und muss weitergehen. Die entsprechende Hochschulreform der nächsten Legislatur habe ich bereits erwähnt. Ich möchte an dieser Stelle aber auch deutsch und deutlich darauf hinweisen, dass wir nach wie vor erwarten, dass wir ein Departement für Bildung und Forschung bekommen. Man kann von den Akteuren an der Basis nicht erwarten, dass sie sich dauernd reformieren, wenn man sozusagen an der Spitze der strategischen Führung keine Reformbereitschaft hat. Dieser Reformprozess verlangt, wie gesagt, von vielen sehr viel. Und ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, diesen vielen engagierten Leuten im BFI-Bereich zu danken. Wir wissen, das ist keine leichte Aufgabe. Da wird man mit vielen, vielen Konflikten konfrontiert. Und es ist wichtig, das auszuhalten, denn schliesslich geht es um die Zukunft nicht nur unseres Landes, sondern unserer Bevölkerung, die über eine ausgezeichnete Ausbildung verfügen muss, und um die Zukunft der Forschung in der Schweiz.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten. Das Eintreten ist unbestritten.