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Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-20

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Zum Grundsätzlichen, Herr Büttiker: Der Bundesrat steht da auf dem gleichen Boden wie Sie. Was vernünftigerweise privat zu tun ist, soll privat getan werden. Aber Ihre Liste kann noch so lang sein: Jedes dieser Unternehmen kann morgen aufhören, diese Dienstleistung anzubieten. Die öffentliche Hand hat gewisse Bedürfnisse permanent abzudecken. Wir funktionieren nicht primär gewinnorientiert; wir funktionieren leistungs- respektive dienstleistungsorientiert. Wir müssen auch Dinge tun, die nicht unbedingt rentieren, gerade weil - wie Sie zu Recht sagen und wie auch ich einleitend gesagt habe - 60 bis 80 Prozent aller politischen und wirtschaftlichen Entscheide einen Raumbezug haben. Jetzt kann sich doch die Öffentlichkeit nicht ausschliesslich auf Private abstützen. Das geht leider nicht.

Wir sind mitten in der Diskussion über den Service public; damit hat es letztlich zu tun. Ich stehe permanent in der Diskussion im Zusammenhang mit der Ruag. Natürlich habe ich immer liebe Konkurrenten, die das gleiche Produkt anbieten würden, aber keiner gibt mir eine Garantie, dass er es auch in einer Krise anbieten würde. Oder ein Konkurrent sagt mir dann: Gib mir einen Leistungsauftrag. Wenn ich einen solchen zu geben bereit bin, kommt es mich teurer zu stehen als jede andere Lösung, weil er die Leistung dann auch in einem Segment erbringen muss, das nicht unbedingt seine Kernkompetenz ist. Deshalb hat der Bund - nicht nur hier, sondern über das neue Finanzhaushaltgesetz - eine Regelung geschaffen, die uns innerhalb enger Grenzen Raum lässt. Deshalb ist es nicht das schlechte Gewissen, das hier zum Ausdruck kommt, wie Sie es formuliert haben, sondern mit diesen drei Absätzen sind hier wie in anderen Gesetzen in bewährter Manier Schranken gesetzt.

Die Wettbewerbskommission müsste im Übrigen interessiert sein. Ihr müsste es daran liegen, dass hier der Markt nicht durch Quersubventionierungen verfälscht wird. Sie schreibt mir bereits in einem Schreiben vom 5. Februar 2006: "Insbesondere vertritt das Sekretariat die Auffassung, dass Artikel 19 des Geoinformationsgesetzes, welcher die Erbringung gewerblicher Leistungen durch den Bund regelt, die Anliegen der Wettbewerbsneutralität und der Zurückhaltung bezüglich staatlicher Tätigkeit im Bereich der Privatwirtschaft angemessen berücksichtigt." Wir müssen hier eine Krete suchen und eine Gratwanderung machen - das gebe ich zu -, aber das, was wir vorschlagen, entspricht dem, was wir auch in anderen Bereichen beschlossen haben und bereits tun: Im Finanzhaushaltgesetz, das am 1. April 2006 in Kraft trat, basieren wir generell auf den Bestimmungen von Artikel 41. Dieser wird dann in Artikel 44 der Verordnung zum Finanzhaushaltgesetz präzisiert, und dort werden eigentlich die Grundsätze festgelegt.

Wenn Sie sagen, dass Sie eine klare Ordnung vorschlagen, dann habe ich da doch ein, zwei Bedenken. Sie sagen, der Bundesrat könne Stellen des Bundes ermächtigen, bei besonderen Kundenwünschen Geodaten usw. gewerblich anzubieten, sofern die Privatwirtschaft nicht in der Lage sei, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Das ist immer erst ex post feststellbar, oder es ist dann möglich, dass die Privatwirtschaft tut, was sie will, und sagt: Ja, wenn wir das gewusst hätten, hätten wir es schon angeboten. Wenn schon, müsste es ein marktgängiges Produkt sein. Dann ist es auf dem Markt, aber dann wird der Bund hier auch nicht tätig werden. Die von Ihnen erwähnten Strassen- und Wanderkarten sind ein typisches solches Produkt: Da ist die Hallwag AG viel besser als alle anderen. Also gibt es dieses Produkt auf dem Markt, und es kommt niemandem in den Sinn - es wäre auch falsch, und ich würde es auch verbieten -, es hier entsprechend zu konkurrenzieren.

Das, was wir hier in gezwungenermassen allgemeinen Leitlinien wiedergeben, wird durch die Formulierung der Minderheit keineswegs klarer. Denn es wird immer einen lieben Konkurrenten geben, der sagt, er hätte die Leistung auch angeboten. Also wäre auch hier die Leitlinie zu knapp oder falsch formuliert. Deshalb hat schon die Mehrheit Ihrer Kommission die Auffassung vertreten, dass man sich in diesem Marschstreifen bewegen müsse. Der Zusatz ist nicht justiziabel. Ich glaube nicht, dass Sie damit das eigentliche Problem lösen. Sie haben im Übrigen Recht: Es entsteht kein grundsätzlicher Widerspruch dadurch, dass über 80 Prozent der Tätigkeiten beispielsweise der amtlichen Vermessung durch die Privatwirtschaft ausgeführt werden; daran soll sich auch nichts ändern. Aber - ich habe auch schon an Gesprächen zwischen Privaten und Swisstopo teilgenommen - gelegentlich ist man auch froh, dass gewisse Daten vom Bund erhoben werden, weil man sie dann ja auch entsprechend beziehen und verwerten kann. Das Erheben ist im Übrigen das eine, das permanente Nachführen das andere. Ich [PAGE 608] meine, dass man einen Weg gefunden hat, der vertretbar ist; das zeigt mir generell das Vernehmlassungsresultat, insbesondere auch das Verhalten der Kantone. Ich negiere nicht grundsätzlich das von Ihnen aufgeworfene Problem, bin aber überzeugt, dass die Fassung des Bundesrates bei aller Allgemeinheit in der Formulierung exakter ist als die Ihre.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.