Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-06-20
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-06-20
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, den Antrag der Kommission abzulehnen. Die Bestimmung entspricht einer ausdrücklichen Empfehlung aus der Praxis. Gefordert wurde dies in einem Gutachten von Prof. Lienhard und Fürsprecher Zumstein, aber auch vom Schweizerischen Hauseigentümerverband und dem Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Sie verlangten im Anschluss an die Vernehmlassung ausdrücklich eine Haftung nach Artikel 955 ZGB. Die Gutachter führen dazu Folgendes aus:
"Weil zwar alle Kantone über ein Staatshaftungsrecht verfügen, dabei aber teilweise nicht unerhebliche Unterschiede bestehen, wäre eine einheitliche Haftungsregelung anzustreben. Denkbar wäre eine analoge Regelung wie bezüglich der Grundbuchführung" - eben Artikel 955 ZGB. "Artikel 75a Absatz 3 der Bundesverfassung wäre für eine derartige spezialgesetzliche Haftungsordnung eine hinreichende Verfassungsgrundlage, erscheint doch eine solche Regelung zur Verwirklichung der angestrebten Datenharmonisierung als notwendig."
Die nun in Artikel 18 des Gesetzes getroffene Lösung mit einer Verweisung auf Artikel 955 ZGB wurde in enger Absprache mit einem Haftungsrechtsspezialisten des Bundesamtes für Justiz gewählt. Ein Verzicht auf eine Statuierung, wie das Ihre Kommission beantragt, führt zu einem Nebeneinander von Staatshaftungsrecht der Kantone und des Bundes, nach Verantwortlichkeitsgesetz, dann zu einer Haftung nach Artikel 955 ZGB in Fällen, in welchen künftig die Führung des Grundbuches und die Führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zusammengelegt ist; auch das gibt es. So ist zu beachten, dass hier eigentlich der Wunsch der Hauseigentümer und auch der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen, die hier eine Vereinheitlichung wünschen und als sinnvoll erachten, mehr als legitim ist, denn dieses Nebeneinander führt zu erheblichen rechtlichen Problemen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten.