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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-06-20

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20

Wortprotokoll

Anlässlich unserer letzten Beratung dieser Vorlage hatten ja noch zwei materielle Differenzen zum Nationalrat bestanden: bei Artikel 24 und dann bei den Artikeln 24a und 24c. Wir beschlossen damals Festhalten. Der Nationalrat hat sich dann uns angeschlossen, sodass die eigentlichen materiellen Differenzen bereinigt sind.

Jetzt hat sich aber noch herausgestellt, dass ein redaktionelles Problem - ich sage dem einmal so - besteht, und zwar betrifft das Artikel 24c, wo wir bisher in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Bundesrates von "Generalbewilligung für Waffen, Waffenzubehör und Munition" gesprochen haben. Das ist terminologisch falsch, es muss "Generalbewilligung für Waffen, Waffenbestandteile und Munition" heissen, weil man sonst zu einer falschen Schlussfolgerung gelangen würde. Ich verweise auf Artikel 5 des Gesetzes, wo gesagt wird, was im Zusammenhang mit der Einfuhr gilt und was nicht. Das ist der langen Rede kurzer Sinn.

Man hat sich auch die Frage gestellt, ob man das in der Redaktionskommission hätte bereinigen können. Die Fachleute sind zum Schluss gekommen, dass das eine Frage sei, die im Rat selbst zu bereinigen sei.

Deshalb stelle ich Ihnen den Antrag, bei Artikel 24c dem Nationalrat zu folgen.