Lexipedia

Altherr Hans · Ständerat · 2007-06-20

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-20

Wortprotokoll

Mit Botschaft vom 10. Januar 2007 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland mit dem Antrag auf Zustimmung. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraumes bei Bedrohungen durch zivile Flugzeuge. Ich werde mich im Folgenden kurz zum Inhalt des Abkommens und zur Behandlung der Vorlage in unserer SiK äussern.

Zum Inhalt: Mit dem Abkommen soll der gegenseitige allgemeine Informationsaustausch über die allgemeine Luftlage erleichtert werden. Im Falle einer konkreten Bedrohung werden die Interventionsmöglichkeiten verbessert. Allerdings geht die Vorlage diesbezüglich weniger weit als die bereits bestehenden Abkommen mit Frankreich und Italien, da das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeiten in Deutschland erheblich eingeschränkt hat. Es erlaubt nämlich nicht, dass gegenüber einem nichtkooperierenden Zivilflugzeug Waffengewalt angewendet wird. Wenn das aber innerstaatlich nicht erlaubt ist, kann es auch nicht bilateral als zulässig erklärt werden.

In Anbetracht der bereits bestehenden, inhaltlich ähnlichen Abkommen mit Frankreich und Italien verzichte ich auf eine nähere inhaltliche Darstellung des Abkommens. Ich beschränke mich dazu lediglich auf den Hinweis, dass die Souveränität beider Länder ausdrücklich gewahrt bleibt und dass der Datenschutz speziell und sorgfältig geregelt wird.

Das Abkommen verursacht laut Botschaft jährliche Kosten von etwa 110 000 Franken im Zusammenhang mit der Datenübertragung. Sie werden durch das ordentliche Budget des VBS getragen; zusätzliches Personal ist nicht erforderlich.

Zur Behandlung in der SiK: Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 16./17. April dieses Jahres mit dem Abkommen befasst. Wir hörten dort von Bundesrat Schmid, dass ein ähnlich gelagertes Abkommen mit Österreich geschlossen werden soll und dass das Abkommen mit Deutschland [PAGE 591] zwar im Hinblick auf die Euro 2008 eine besondere Aktualität habe, dass es aber selbstverständlich nicht darauf beschränkt sei; es handelt sich also nicht um eine Lex Euro 2008.

Eintreten war unbestritten, und inhaltlich haben wir einzig die bereits kurz dargestellte Frage der Anwendung von Waffengewalt im Notfall diskutiert. Unbestritten blieben insbesondere auch die Ausführungen des Bundesrates darüber, dass der Bundesbeschluss nicht dem Staatsvertragsreferendum untersteht; ich kann dazu auf die Seiten 885 und 886 der Botschaft verweisen.

Die SiK beantragt Ihnen einstimmig, dem Entwurf zuzustimmen, das heisst also, das Abkommen zu genehmigen, den Bundesrat zu ermächtigen, es zu ratifizieren, und den entsprechenden Bundesbeschluss nicht dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.

In diesem Sinne beantrage ich im Auftrag der Kommission Eintreten. In der Detailberatung werde ich mich nicht mehr äussern, es sei denn, es würden Fragen gestellt.