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Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-21

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Hinsichtlich der verschiedenen gestellten Fragen gehe ich davon aus, dass unser Justizminister, der das Abkommen ja unterzeichnet hat, auf diese Fragen eingehen und kompetente Antworten geben wird.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass bei allen Tätigkeiten dieser Ermittlungsgruppen in der Schweiz schweizerisches Recht anwendbar ist; das Gastlandrecht ist massgebend.

Im Übrigen ist zu sagen, dass die Schweiz auf eine Zusammenarbeit mit anderen Staaten angewiesen ist. Diese Zusammenarbeit braucht es in verschiedenen Bereichen, z. B. im humanitären, aber auch im polizeilichen Bereich. Bei der polizeilichen Zusammenarbeit haben die Schweiz und die USA im Grunde genommen die gleichen Interessen. Die hier domizilierten internationalen Organisationen, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner selbst können direkt oder indirekt das Ziel des Terrorismus sein. Gerade wegen des Sitzes der internationalen Organisationen in Genf ist die Schweiz verletzlich. Aber auch der bedeutende Finanzplatz könnte auf Aggressoren eine gewisse Anziehungskraft als Ziel ausüben. Daher ist das Abkommen wichtig. Aber andererseits ist es auch wichtig, dass der Inhalt des Abkommens klar abgegrenzt wird.

Ich habe auf einige Punkte aufmerksam gemacht und bitte nun den Bundesrat, uns noch die Detailfragen zu beantworten.