Beerli Christine · Ständerat · 2000-09-27
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Die Änderung, die Ihnen Ihre Kommission in Artikel 4 Absatz 1 vorschlägt, ist eine Folge der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen, wie wir sie in Artikel 6 des Heilmittelgesetzes beschlossen haben. Die Bewilligung für die Herstellung und den Grosshandel ist beim Bund einzuholen. Die Inspektion obliegt den Kantonen.