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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-21

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-21

Wortprotokoll

Es ist in der Eintretensdebatte oft darüber gesprochen worden, dass Gerichtsverfahren teuer seien und immer teurer würden. Ein Ziel der Zivilprozessordnung ist auch, die Verfahren zu beschleunigen und zu klären, indem man nicht so viele verschiedene Zivilprozessordnungen hat. Ein wesentlicher Weg ist die Schlichtung eines Verfahrens vor einem Schiedsgericht. Das geht in der Regel schneller, und Sie haben die Möglichkeit, eben auch die fachlichen Voraussetzungen mit einzubeziehen. Im modernen Wirtschaftsleben ist das Schiedsgericht immer wichtiger, vor allem auch für den internationalen Bereich, weil Sie sonst bei Streitigkeiten vor Gerichte kommen, die keine Erfahrung haben und wo auch versierte Marktteilnehmer in der Wirtschaft einfach nicht glauben, dass sie Recht bekommen. Darum wird in Verträgen sehr oft auf Schiedsgerichtsklauseln verwiesen.

Wir haben jetzt hier einfache schiedsgerichtliche Möglichkeiten geprägt. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit wird, wie es Herr Inderkum gesagt hat, damit nicht ausgeschlossen, man kann sie anwenden; und auch für kleinere Unternehmen sind solche Schiedsgerichte möglich. Im Zivilprozess sind ja immer zwei Parteien, die sehr oft auch ein Interesse haben, dass die Sache rasch und ohne zu grosse Kostenfolgen entschieden werden kann.

Ich bin froh, dass die ständerätliche Kommission diesem Konzept gefolgt ist, und habe hier keine weiteren Bemerkungen.