preparatory:AB 75551
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 292 Absatz 2 ist eine Unklarheit entstanden. Die Kommission hat einen Zusatz aufgenommen - wir waren damit einverstanden - für den Fall, dass Sie vorne die Mediation streichen. Man hat gesagt: Aber dann ist in diesem Kapitel, im Kindsrecht, eine Mediation sinnvoll. Nun haben Sie vorne mit Stichentscheid des Präsidenten die Mediation generell beibehalten. Die Konsequenz ist, dass wir die Mediation hier jetzt streichen müssen, denn nun gilt sie generell.