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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-21

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Zu Artikel 291 möchte ich eine Bemerkung zuhanden des Amtlichen Bulletins machen. Gemäss Absatz 1 erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen. Verschiedene andere Bestimmungen verwenden die Formulierung "Das Gericht stellt den Sachverhalt fest". Hier wird der Begriff "erforscht" verwendet, weil auch das ZGB diesen Begriff verwendet und damit die Untersuchungsmaxime beschreibt. Die Formulierung "Das Gericht stellt den Sachverhalt fest" geht weniger weit und umschreibt die richterliche Fragepflicht.