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Hess Hans · Ständerat · 2007-06-21

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Es tönt so, wie wenn es eine Selbstverständlichkeit wäre, dass die Vorlage des Bundesrates die bessere sei. Herr Inderkum hat begründet, dass in Artikel 22 schon alles steht, was zu stehen hat. Dann könnte man sich nach der Logik von Herrn Inderkum damit begnügen zu formulieren: "Die Scheidungsklage kann ohne schriftliche Begründung eingereicht werden." - fertig, basta. Es steht auch [PAGE 635] andernorts, dass der Name der Parteien vermerkt werden muss, dass man also das Gesuch nicht namenlos einreichen kann. Wir haben in der Folge auch Wiederholungen.

Wenn Sie als Praktiker ein solches Gesetz in die Hände bekommen, sind Sie froh, wenn Sie nicht im ganzen Inhaltsverzeichnis suchen müssen, wo nun die Klage einzureichen ist. Herr Inderkum, wir in diesem Saal wissen, dass es Artikel 22 ist. Mit dem Antrag der Mehrheit weiss der Praktiker, wenn er dieses Gesetz in die Hände nimmt, dass die Klage beim Gericht am Wohnsitz einzureichen ist.

Ich ersuche deshalb die wenigen Anwesenden, der Mehrheit zuzustimmen.