Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-21
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 317 Buchstabe b beantragt Ihnen die Kommission, statt von "willkürlicher Feststellung des Sachverhaltes" von "offensichtlich unrichtiger Feststellung des Sachverhaltes" zu sprechen und in dem Sinne zu legiferieren. Damit wird eine Anpassung an die Terminologie des Bundesgerichtsgesetzes vorgenommen. Offensichtlich unrichtig ist die Feststellung eines Sachverhaltes nur, wenn sie aktenwidrig ist. Eine Aktenwidrigkeit kann eigentlich nur auf Willkür oder auf Versehen beruhen.