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preparatory:AB 75591

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Die Artikel 326 bis 331 regeln die Revision. Die Berufung und die Beschwerde sind sogenannte devolutive Rechtsmittel. Das heisst, dass aufgrund dieser Rechtsmittel eine höhere Instanz entscheidet. Demgegenüber entscheidet bei der Revision, und übrigens auch bei der Erläuterung und bei der Berichtigung, dasjenige Gericht, das zuletzt mit der Sache befasst war. Die Revision ist in allen Kantonen bekannt, die Schweizerische Zivilprozessordnung übernimmt die klassischen Revisionsgründe. Dazu kommt die Anfechtung prozessualer Dispositionsakte der Parteien, z. B. die Anfechtung eines Vergleiches wegen Willensmängeln und die Aufhebung eines Entscheides wegen einer Verletzung der EMRK.

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