Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-06-21
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
In Vertretung der zurzeit abwesenden Kommissionspräsidentin orientiere ich Sie kurz über dieses Abkommen: Es handelt sich um die vertraglich gesicherte Festschreibung einer Praxis, die das Bundesamt für Migration seit einigen Jahren mit vielen europäischen Ländern hat. Konkret geht es darum, dass Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, auf ihre Identität und ihre Migrationswege hin überprüft werden können. Die Schweiz ist mit dem Problem konfrontiert, dass ein grosser Teil der Asylgesuchsteller in der Schweiz ihre Identität nicht offenlegt, sei es, dass sie es nicht wollen, sei es aus anderen Gründen, und die Migrationswege, also die Art und Weise, wie sie in die Schweiz gekommen sind, nicht darlegen oder nicht darlegen können. Aus diesem Grunde ist die Schweiz darauf angewiesen, von anderen europäischen Staaten Informationen darüber zu erhalten, ob die betreffenden Personen dort bereits registriert sind. Man lässt diese Informationen dann in das Asylverfahren und bei negativen Entscheiden auch in den Vollzug der Wegweisung einfliessen.
Der Nationalrat hat diesem Abkommen in der Frühjahrssession ohne Gegenstimme zugestimmt. Ihre Kommission ist diskussionslos auf die Vorlage eingetreten und hat ihr ohne Diskussion einstimmig zugestimmt. Sie beantragt Ihnen hiermit, dasselbe zu tun.