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Wicki Franz · Ständerat · 2007-06-21

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Vor der Beantwortung dieser Fragen noch eine Vorbemerkung: Ich möchte mit Nachdruck zurückweisen, dass ich ein Exempel gegen Herrn Schlüer statuieren wollte. Das ist eine Unterstellung sondergleichen, Herr Kollege Reimann!

Nun zur ganz berechtigten Frage von Herrn Hofmann und von Herrn Lauri: Wir haben bei diesen Gesuchen betreffend Aufhebung der relativen Immunität - oder, anders gesagt, betreffend Gewährung des Immunitätsprivilegs - zwei Phasen. Wir müssen vorerst die Frage beantworten: Liegt ein [PAGE 656] Zusammenhang vor zwischen der amtlichen Stellung oder Tätigkeit als Parlamentarier und der strafbaren Handlung, die eingeklagt wird, konkret also diesem Vorwurf, der Artikel "Der Denunziant" beinhalte strafbare Handlungen? Liegt ein Zusammenhang mit der Tätigkeit als Parlamentarier vor? Vorerst geht es nur um diese Frage. Dem sagen wir "Eintreten oder Nichteintreten". Aber um diese Frage beantworten zu können, müssen Sie die Akten anschauen und den Parlamentarier befragen. Und dann ist der Schluss zu ziehen: Es besteht ein Zusammenhang, ja oder nein. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat diese Frage mit 12 zu 11 Stimmen beantwortet; sie hat den Zusammenhang bejaht.

Nachher kommt die zweite Phase, und diese betrifft jetzt Ihre Frage. In der zweiten Phase geht es um den sogenannten materiellen Entscheid. Ich verweise auf die Richtlinien, die sich das Parlament einmal in diesem Punkt gegeben hat: Wenn eingetreten wird, kommt der Entscheid über die Frage, ob die Immunität aufzuheben sei oder nicht. Das ist eine Abwägung öffentlicher Interessen, nämlich zwischen dem öffentlichen Interesse an der ungehinderten Ausübung des parlamentarischen Mandates und damit der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung insgesamt auf der einen Seite und dem ebenfalls öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung auf der anderen Seite. Es geht um die Güterabwägung. Diese Abwägung hat anhand sachlich vertretbarer Gründe zu erfolgen, das wurde bereits ausgeführt. Hier würde sich dann die Frage stellen: Was geht bezüglich dieser Aussagen in diesem Artikel von Herrn Schlüer gemäss dem Opportunitätsprinzip vor: das öffentliche Interesse als Nationalrat oder das Interesse des Bürgers und der Bürgerin, dass von einem Parlamentarier keine strafbare Handlung begangen wird?

Bei uns geht es um die Frage: Hat Herr Schlüer diesen Artikel in seiner Stellung als Nationalrat verfasst - ja oder nein? Das haben wir jetzt zu entscheiden; deshalb müssen Sie diesen Artikel anschauen. Sie sehen, dass er Chefredaktor ist. Er hat hier nicht gezeichnet. Andere Artikel hat er gezeichnet, zum Beispiel als Nationalrat. Das ist die Antwort.