Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-06-21
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich bin nicht Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, aber damals am vergangenen 4. Mai, als dieses Geschäft behandelt wurde, war ich als Stellvertreter mit dabei. Deshalb erlaube ich mir, aus meiner Warte doch noch zwei, drei Bemerkungen anzubringen.
Man kann es auslegen, wie man will, aber 4 Stimmen von 13 möglichen sind nun eben einmal nicht alle Welt. Wenn man zudem bedenkt, wer damals bei diesem "fortlaufenden Erfolg" noch zugegen war, interpretiere ich den Entscheid so - und da mag man mir noch so rechtsgescheite Gegenanalysen vorlegen -, dass man eben an Nationalrat Schlüer wegen seiner rechtsbürgerlichen Speerspitzen, mit denen er in seinen Artikeln in der Regel aufkreuzt, mal ein Exempel statuieren wollte. Ein solches Exempel ist, so meine ich, hier fehl am Platz, weshalb man der Mehrheit nicht folgen sollte.
Es kommt hinzu - das haben wir in der Anhörung von Nationalrat Schlüer doch mit einigem Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen -, dass der ganzen Sache ein übles Spiel gegen Herrn Schlüer vorausgegangen war. Es wurde gegen ihn eine anonyme Kampagne inszeniert, deren Ursprung dann Monate später in der Person eines Anwaltes aus dem Kanton Bern geortet werden konnte, der sogar eine Zeitlang als Rechtsberater in den Diensten des Kantons tätig war. Schlüer betitelte diese fragwürdige Person dann in dem uns vorliegenden Artikel als "anonymen Denunzianten", und dieser von ihm so bezeichnete Denunziant hat offenbar beim Einstecken von Gegenargumenten eine wesentlich dünnere Haut als beim anonymen Austeilen. Er fühlte sich in seiner Ehre betroffen und löste das Verfahren aus. Wir haben es gehört: Nicht einmal der Schweizer Presserat - es muss noch einmal gesagt werden: nicht einmal der Schweizer Presserat! - sah in der Verwendung des Begriffes "anonymer Denunziant" irgendeinen Verstoss gegen die Ehre der Person.
Auch meines Erachtens drehte sich dieser ganze Vorfall um den Parlamentarier und Politiker Schlüer; er wurde insbesondere in Zusammenhang mit seinem politischen Mandat provoziert, und er hat ja als Politiker die Attacke pariert und hemdsärmelig zurückgeschlagen. Ich meine, in einer solch verqueren Lage sollten wir einem Kollegen von uns, welcher Partei er auch immer angehört, die parlamentarische Immunität nicht versagen.
Deshalb bitte ich Sie, auf das Gesuch einzutreten, den genannten Motiven der Kommissionsminderheit zu folgen und dem Antrag Germann zuzustimmen.