AB 75699
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-20
Wortprotokoll
Ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung der Bundesversammlung. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung haben Sie mit dem Sessionsprogramm erhalten.
Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.
Vor den Wahlgeschäften verabschieden wir Bundesrichter Franz Schön, der uns seinen Rücktritt auf den 30. September 2007 bekanntgegeben hat. Er wird gemäss unserem Beschluss, die Richterzahl am Bundesgericht zu reduzieren, nicht ersetzt werden.
Franz Schön wurde am 15. März 1943 als Bürger von Basel und Menzingen/ZG in Basel geboren. Basler aus Überzeugung ist er auch bis heute geblieben. Obschon inzwischen in Luzern tätig, liess es sich Franz Schön kaum einmal nehmen, an der Basler Fasnacht teilzunehmen.
Nach dem Studium der Jurisprudenz in seiner Heimatstadt, das er mit dem Lizenziat abschloss, wurde Franz Schön akademischer Mitarbeiter des Polizeidepartementes Basel-Stadt. 1977 erlangte er die Doktorwürde der Universität Basel und begann sodann - vorerst als Gerichtssekretär - seine Tätigkeit am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern. 1983 wurde er Gerichtsschreiber und war daneben auch als Dozent für Sozialversicherungsrecht an der Interkantonalen Bildungsstätte für soziale Arbeit in Buchs und an der Schule für Sozialarbeit in Luzern tätig. Am 12. Dezember 1990 wählte die Bundesversammlung Herrn Schön auf Vorschlag der christlichdemokratischen Fraktion zum Mitglied des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes. Franz Schön hat sich während seiner 17-jährigen Tätigkeit als Bundesrichter um die unterschiedlichsten Zweige des Sozialversicherungsrechtes verdient gemacht.
Die Krönung seiner Laufbahn war zweifelsohne seine Tätigkeit an der Spitze des Versicherungsgerichtes. Auf den Tag genau elf Jahre nach seiner Wahl zum Bundesrichter wurde Franz Schön von der Bundesversammlung zum Präsidenten des Versicherungsgerichtes gewählt, dem er anschliessend in den Jahren 2002/03 vorstand.
Wir danken Herrn Bundesrichter Schön für seine Arbeit und seinen Einsatz für die Rechtsprechung in der Schweiz und für seine Verdienste um das Sozialversicherungsrecht und wünschen ihm alles Gute für seinen Ruhestand, der ihm zweifelsohne auch mehr Musse für seine kulturell ausgerichteten Reisen erlauben wird. (Beifall)
Wir kommen nun zu den Wahlen. Wir wählen heute je einen Richter an das Bundesverwaltungsgericht und an das Bundesstrafgericht. Zu beiden Wahlen haben Sie einen Bericht der Gerichtskommission erhalten. Zudem wählen wir das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesstrafgerichtes für die Jahre 2008/09.
Am Bundesverwaltungsgericht ist Herr Pierre Leu Ende Mai zurückgetreten. Am Bundesstrafgericht wird Herr Bernard Bertossa sein Amt per Ende Dezember 2007 niederlegen. Wir werden ihn in der Herbstsession verabschieden.
Die Gerichtskommission schlägt Ihnen folgende Kandidaten zur Wahl vor:
- Monsieur Jérôme Candrian (als Richter des Bundesverwaltungsgerichtes);
- Monsieur Patrick Robert-Nicoud (als Richter des Bundesstrafgerichtes);
- Herrn Alex Staub (als Präsident des Bundesstrafgerichtes für 2008/09);
- Herrn Andreas J. Keller (als Vizepräsident des Bundesstrafgerichtes für 2008/09).
Die Wahlvorschläge der Gerichtskommission werden mit einer Ausnahme von allen Fraktionen unterstützt. Der Wahlvorschlag für den Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichtes wird von der SVP-Fraktion nicht unterstützt.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie nur Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes für das Präsidium und das Vizepräsidium dieses Gerichtes wählen können. Stimmen zugunsten anderer Personen sind ungültig.
Sie erhalten vier entsprechend nummerierte Wahlzettel. Ich bitte die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die Wahlzettel zu verteilen.