Thanei Anita · Nationalrat · 2007-09-17
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Frau Riklin möchte mit ihrem Einzelantrag Museen und Galerien für die Benutzung von Werken von allen urheberrechtlichen Abgaben befreien, sobald irgendein Zusammenhang mit Ausstellungen besteht. Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen. Die Forderung von Frau Riklin führt zu einer krassen Privilegierung der Museen und Galerien, ohne dass ein entsprechender Ausgleich zugunsten der bildenden Künstlerinnen und Künstler geschaffen wird. Ein solcher Ausgleich wäre das schon lange geforderte Folgerecht, dank dem die schweizerischen Kunstschaffenden, wie in allen EU-Ländern, an den Weiterverkäufen ihrer Werke hätten partizipieren können. Wenn man sich auf EU-Direktiven beruft, wie Frau Riklin mit ihrer Forderung dies tut, dann müsste man sich auch auf die EU-Richtlinie für das Folgerecht berufen. Das heisst, auch diese müsste eingehalten werden. Mit Ihrem Antrag, der das Folgerecht nicht berücksichtigt, stören Sie das Gleichgewicht.
Ich möchte dann noch darauf hinweisen, dass in den von Ihnen zitierten Richtlinien in Artikel 5 Absatz 5 die erwähnte Ausnahme von solchen Abgaben nur in Sonderfällen angewendet werden darf, "in denen die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigt und die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber und Rechtsinhaberinnen nicht ungebührlich verletzt werden". Mit Letzterem sind die Rechte der Kunstschaffenden auf angemessene Entschädigungen für die Nutzung ihrer Werke gemeint.
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.