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Riklin Kathy · Nationalrat · 2007-09-17

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Mein Antrag betrifft die Kunstmuseen und die Galerien. Ich weiss, dass das nicht ganz programmgemäss ist. Ich möchte es hier aber immerhin deponieren.

Inhaltlich lehnt sich der Antrag an die geltende EG-Informations-Richtlinie (Artikel 5 Absatz 3) und im Wesentlichen an das darauf gestützte revidierte deutsche Urheberrecht an. Es ist unsinnig, dass Kunstmuseen und Kunsthallen, die zum grossen Teil von der öffentlichen Hand und aus Mitglieder- oder Stifterbeiträgen finanziert werden, für ihre Publikationen und Werbemassnahmen zugunsten moderner Künstler, abgesehen von der heute eng ausgelegten Ausnahme des Katalogs, Entschädigungen an die Pro Litteris abführen müssen; denn die Werbung der Kunstmuseen und Galerien kommt schliesslich den Künstlern selber zugute. Dies aber müssen die Aussteller tun. Sie sind von Urheberrechtsentschädigungen nicht freigestellt, falls sie beim Beitritt zu Pro Litteris nicht eine formelle Ausnahme formuliert haben.

Entsprechend habe ich auch eine kleine Änderung im bestehenden Artikel 1 vorgenommen. Kunstmuseen und die sie stützenden Kunstgesellschaften klagen, dass selbst Abbildungen aus ihren eigenen Sammlungen in Jahresberichten und anderen Broschüren oft mit Tausenden von Franken an Urheberrechtsgebühren an Pro Litteris zu Buch schlagen. Wenn wir nun neu auch die Galerien einschliessen, sobald sie Werke öffentlich ausstellen, dann haben die Galerien viel weniger Umtriebe und müssen nicht diesen mühsamen Kleinkrieg mit Gebühren und Abrechnungen über sich [PAGE 1209] ergehen lassen. Denn auch ihre Anstrengungen dienen in allererster Linie den Künstlern selbst.

Zwar können die wenigen Künstler, die Mitglieder von Pro Litteris sind und gleichzeitig von einer der 56 Galerien des Galeristenverbandes vertreten werden, ihren Galeristen unter einschränkenden Bedingungen freistellen. Dies ist aber eigentlich ein kompliziertes Verfahren, und es wäre viel einfacher, wenn wir hier dieselbe Regelung treffen würden, wie sie in Deutschland bereits gehandhabt wird. Gerade die Hunderte von kleineren Galerien in der Schweiz könnten von diesem Antrag sehr profitieren. In Deutschland funktioniert dies bereits bestens. Ich weiss, dass Sie in diesem Rahmen wahrscheinlich keine grossen Sympathien für diesen Antrag haben, aber ich möchte ihn hier mindestens deponieren.