Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-09-17
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Wir haben bei Artikel 22a und bei Artikel 22c zwei Zusätze. Der erste kam bei der Beratung des Ständerates in die Vorlage, der zweite kam bei der Beratung in unserer Kommission in die Vorlage. Ich stelle fest, dass der ebenfalls im Ständerat neu in die Vorlage aufgenommene Artikel 22b, Nutzung von verwaisten Werken, unbestritten ist. Bei Artikel 22a geht es um die Nutzung von Archivwerken der Sendeunternehmen, und bei Artikel 22c geht es um das Zugänglichmachen gesendeter musikalischer Werke. Es geht dort vor allem um Hintergrundmusik. Ich denke, dass beide Bestimmungen sinnvolle Ergänzungen [PAGE 1207] sind, die im Namen dieser Gesetzesrevision in das Gesetz aufgenommen werden. Die Bestimmung bezüglich der Archivwerke scheint mir schon nur aus Praktikabilitätsgründen eine sinnvolle Ergänzung. Niemand kann im Ernst sagen, mit dieser Bestimmung würden die Sendeunternehmen übermässig privilegiert. Ich denke, das gehört zum täglichen Brot dieser Sendeunternehmen, und würde man das nicht so regeln, hätten sie unnötige Nachteile.
Das Gleiche trifft bei Artikel 22c, Zugänglichmachen gesendeter musikalischer Werke, zu. Auch hier ist es eigentlich ein gewisser Nachvollzug der Praxis, mit der die Unternehmen tagtäglich konfrontiert sind. Würde man das nicht machen, hätten sie auch in diesem Punkt eigentlich nicht mehr vertretbare und unverhältnismässige Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich finde es läppisch, hier von übermässiger Privilegierung der Sendeunternehmen zu sprechen. Es geht im Übrigen auch nicht um die Privilegierung eines Sendeunternehmens gegenüber einem anderen. Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt. Diese Bestimmungen werden zu Unrecht "SRG-Bestimmungen" genannt. Das sind sie explizit gerade nicht, sondern betroffen sind alle Sendeunternehmen. Diese Bestimmungen finden inzwischen auch die Zustimmung all jener Kräfte, die in den Konsens dieser Vorlage eingebunden sind.
Ich glaube, es wäre ein Fehler, hier nicht der Mehrheit zu folgen. Folgen Sie ihr, Sie handeln nur so, wie es die gelebte Wirklichkeit Ihnen eigentlich gebietet.