Amherd Viola · Nationalrat · 2007-09-17
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag verlangt, dass das Vervielfältigen zum Eigengebrauch nur dann zulässig sein soll, wenn dafür eine legale Quelle benützt wird. Die CVP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag aus folgenden vier Gründen ab:
1. Es ist für die Konsumierenden sehr schwierig, teilweise überhaupt nicht möglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden. [PAGE 1203]
2. Der Ausdruck "offensichtlich", der das Problem der Erkennbarkeit von illegalen Quellen lösen soll, ist interpretationsbedürftig. Ob etwas offensichtlich illegal ist, wird im konkreten Einzelfall nur mittels langwierigen Prozessverfahrens und richterlichen Urteilsspruchs geklärt werden können.
3. Der Erwerb von illegalen Werkexemplaren ist nicht verboten. Entsprechend macht es keinen Sinn, ihre Verwendung im privaten Kreis zu verbieten.
4. Der Upload von Werken aus illegalen Quellen ist verboten und sowohl straf- wie auch zivilrechtlich verfolgbar. Ein zusätzliches Verbot des Downloads unter Verwendung zum Eigengebrauch würde zu einer Kriminalisierung der Konsumierenden führen. Bei der heutigen Verbreitung des Internets wäre in der Schweiz praktisch jeder Haushalt betroffen. Dies hätte somit eine Massenkriminalisierung zur Folge, die von den Strafverfolgungsbehörden nicht zu bewältigen wäre. Die Verfolgung hätte zudem einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen zur Folge, zumal Festplatten beschlagnahmt und durchkämmt werden müssten; ein Aufwand, der beispielsweise auf dem Gebiet der Kinderpornografie gerechtfertigt ist, aber nicht bei der Vervielfältigung von Werken, die straflos erworben werden dürfen.
Aus all diesen Gründen ist ersichtlich, dass der von der Minderheit vorgeschlagene Absatz 6 von Artikel 19 in der Realität nicht durchsetzbar und umsetzbar ist. Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen.