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preparatory:AB 75722

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-17

Wortprotokoll

Die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes geht auf je einen Vorstoss aus Ihrem Rat und aus dem Ständerat zurück. Beide Vorstösse hatten eine Anpassung des Urheberrechtes an die Digitaltechnologie zum Gegenstand. Die Vorlage setzt Ihre Vorgaben um. Sie besteht aus zwei sich komplementierenden Teilen, einem ersten Teil mit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes und einem zweiten mit einem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen. Das haben wir jetzt zu beraten. Der zweite Teil der Vorlage ist das eigentliche Kernstück. Er schafft die Voraussetzungen für die Ratifikation der Internetabkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Herr Baumann hat auf die Kommission verwiesen, wo ich gesagt habe: Bei diesen grenzüberschreitenden Dingen, wie es sie das Internet eben mit sich bringt, ist ein Beitritt zu solchen Abkommen wichtig. Durch den Beitritt zu diesen beiden Abkommen werden die Rechteinhaber im internationalen Verhältnis angemessen geschützt. Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Anpassungen, zum einen um die Anerkennung des Rechtes, urheberrechtlich geschützte Werke über das Internet zugänglich zu machen, und zum anderen um den rechtlichen Schutz von technischen Massnahmen zur digitalen Rechteverwaltung.

Die Vorlage lehnt sich eng an die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft an. Die dadurch erzielte Rechtsharmonisierung verhindert Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Schweiz und ihrem wichtigsten Handelspartner. Es hätte theoretisch auch andere Möglichkeiten gegeben, aber wir mussten entscheiden, welche Länder wir auf die gleiche Ebene ziehen. Es liegt auf der Hand, dass die europäischen Länder für uns da wichtiger sind als Länder anderer Bündnisse. Mit dem Beitritt zu den Abkommen leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Piraterie unsere Wirtschaft jährlich schätzungsweise 2 Milliarden Franken kostet. Wir sind froh um jedes Gebiet, auf dem wir Piraterie unterbinden können. Die Schweiz ist als Efta-Mitglied zur Umsetzung der Wipo-Internet-Abkommen verpflichtet.

Der erste Teil der Vorlage, die Änderung des Urheberrechtsgesetzes, ist das Gegenstück zum Bundesbeschluss. Während der Bundesbeschluss die Situation der Rechteinhaber zum Gegenstand hat, befasst sich das Urheberrechtsgesetz mit der Situation der Nutzer und Konsumenten. Die darin enthaltenen Anpassungen sorgen für einen fairen Interessenausgleich, indem auch die Urheberrechtsschranken an das digitale Umfeld angepasst werden. Dieser Teil der Vorlage enthält insbesondere neue Schutzausnahmen zugunsten der Internetanbieter, der Bibliotheken, der Archive und der Sendeunternehmen. Es sind hier in der Einführung durch die Fraktionen Wünsche von verschiedenen Interessenten genannt worden.

Wir haben auch darauf geschaut, dass das Gesetz durchsetzbar ist. Wenn Sie zu strenge Regeln für die Eigennutzung im häuslichen Bereich setzen, können Sie sie gar nicht durchsetzen, ausser man würde die Polizei in Privathaushalten abklären lassen, ob jemand zum Eigengebrauch etwas auf eine leere Kassette übernommen hat. Auch wenn es vielleicht richtig wäre, das zu verbieten: Es wäre nicht durchsetzbar.

Ich bin überzeugt, dass mit dieser Vorlage ein guter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden worden ist und das Urheberrecht dadurch den Herausforderungen des digitalen Umfelds gewachsen sein wird. Es haben mit den einzelnen Interessengruppen harte Verhandlungen stattgefunden, und am Schluss haben wir eine Lösung präsentiert, welche alle unterschreiben konnten. Natürlich ist es ein Kompromiss, und alle hätten noch lieber ihre eigene Auffassung durchgesetzt. Das ist aber bei einem Kompromiss nicht möglich. Der Ständerat wie auch Ihre Kommission für Rechtsfragen haben diese Auffassung geteilt und sind der Vorlage bis auf wenige Abweichungen gefolgt. Dass ein Gleichgewicht gefunden werden konnte, zeigt auch die Allianz der Organisationen der Kulturschaffenden, der Nutzer und der Sendeunternehmen, die sich für eine Anpassung des Urheberrechtes gemäss der eingeschlagenen Linie einsetzen. Ich hoffe, dass auch Sie in der Gesamtbetrachtung zum Ergebnis kommen, dass es sich um einen fairen Kompromiss und eine ausgewogene Lösung handelt. Jede Konzession an eine Seite ruft wieder Widerstand auf der entgegengesetzten Seite hervor.

Ich beantrage Ihnen, auf die bundesrätliche Vorlage einzutreten. Auf die einzelnen bereits gemachten Vermerke werde ich dann in der Detailberatung eingehen.

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