Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-09-17
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Auch die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Es ist ein Versuch, zwischen den verschiedenen Interessen im Bereich des Urheberrechtes einen Ausgleich zu finden, denn wir haben hier klar vier Interessenkategorien: die Kulturschaffenden als eigentliche Urheberinnen und Urheber, die Endkonsumentinnen und -konsumenten, die Produzenten und die gewerbsmässigen Vermittler. Wenn ich nun eine Wertung vornehmen muss, wie sich die Vorlage in Bezug auf den Interessenausgleich präsentiert, muss ich sagen: Angesichts vieler intransparenter Verteilungsströme ist die Lage nicht ganz klar. Der Schutz von technischen Massnahmen dient eindeutig der Industrie; das höhere Schutzniveau auf der anderen Seite kommt den Urheberinnen, Urhebern und Interpreten zugute. Umso wichtiger ist es nun, dass wir in der Umsetzung in das Landesrecht auch einen Interessenausgleich für die Endverbraucherinnen und -verbraucher schaffen.
Es wurde bereits gesagt, dass das Geschäft zwei Teile umfasst: einerseits den Vorlauf zur Ratifizierung der beiden internationalen Abkommen und deren Umsetzung ins Landesrecht in der Vorlage 2 und andererseits die Vorlage 1, die einen verstärkten Schutz der Verbreitung geschützter Werke im Internet und vor technischen Mitteln zur Umgehung derselben beinhaltet. Zugleich wurde aber - das ist ganz wichtig - eine Korrektur zugunsten der Endverbraucherinnen und -verbraucher vorgenommen. Deswegen ist es für die SP-Fraktion unumgänglich, dass die beiden Vorlagen nicht auseinandergerissen werden, da sie als Ganzes einen Kompromiss darstellen.
Jede Vorlage zum Schutz des Urheberrechtes muss auch unter dem Aspekt der Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft gesehen werden. Die Innovationsfähigkeit hängt nun beileibe nicht nur davon ab, wie das geistige Eigentum geschützt ist, sondern ebenso vom möglichst freien Zugang zum Wissen. Hier haben wir ein Spannungsfeld. Diese Diskussion haben wir bereits im Rahmen der Beratung des [PAGE 1199] Patentgesetzes ausführlich geführt. Wir müssen uns davor hüten, mit dieser Vorlage die Durchlässigkeit des Wissens durch neue Barrieren zu behindern. Deshalb ist es wichtig, dass die private Nutzung auf keine Art und Weise beschränkt wird. Ich komme damit zu den drei für die SP-Fraktion in dieser Diskussion zentralen Punkte:
1. Die Gesetzesänderung dehnt den Schutz auf das Verbreiten geschützter Inhalte über das Internet aus und führt einen Schutz vor technischen Umgehungsmassnahmen ein. Es ist, wie gesagt, wichtig, dass dies nun nicht auch noch auf den Privatbereich ausgedehnt wird. Die Nutzung für Private, für die Schule, die Lehre und für Behinderte muss uneingeschränkt möglich sein. Das ist am Entwurf als sehr positiv zu bewerten, es muss auch so bleiben. Jede Beschränkung der privaten Nutzung, des privaten Kopierrechtes, wie es z. B. mit dem Antrag zu einem zusätzlichen Absatz 6 bei Artikel 19 versucht wird, wäre ein Rückschritt. Es wäre nicht nur ein Rückschritt für die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch für eine Gesellschaft, die die offene Wissensvermittlung zum Ziel hat. Zudem wollen wir - das möchte ich an die Adresse der Minderheit sagen - nicht eine Gesellschaft, in der Sie jedem privaten Internetnutzer, jeder privaten Internetnutzerin gleich noch einen Polizisten oder eine Polizistin ins Haus stellen müssen.
2. Ebenfalls sehr positiv zu werten sind die Nutzungsmöglichkeiten in Bezug auf die Öffnung der Archive der Sendegesellschaften. Dies erst ermöglicht es, dass historische Werke zugänglich werden. Besonders wichtig ist das auch bei verwaisten Werken. Wir begrüssen es daher, dass der Ständerat dies in den Gesetzentwurf aufgenommen hat. Wir ersuchen Sie auch hier, den Streichungsantrag der Minderheit abzulehnen. Die Lösung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, ist im Gegenteil erst ein erster Schritt im Hinblick auf die Öffnung weiterer Archive und deren Nutzung.
3. In der Öffentlichkeit hat die Diskussion um die Geräteabgabe grosse Wellen geworfen, nachdem das Bundesgericht entschieden hatte, dass die Leerkassettenvergütung auch auf neuen Speichermedien, wie i-Pods, erhoben werden darf. Das ist nun aber nicht Gegenstand der heutigen Vorlage. Wir hatten einen entsprechenden Antrag im Rahmen der Kommissionsberatung, nämlich den Verzicht auf eine Geräteabgabe. Er wurde nicht weiterbehandelt, weil die Frage vor dem Bundesgericht hängig war. Nun hat das Bundesgericht - nach dem Abschluss der Kommissionsberatung - entschieden, dass die Leerträgervergütung von Artikel 20 Absatz 3 auch auf Geräten erhoben werden kann, wenn damit Werke auf digitale Speichermedien, wie MP3-Player oder Harddisk-Recorder, kopiert werden. Die Künstlerinnen und Künstler haben sich darüber gefreut, die Konsumentinnen und Konsumenten haben empört reagiert und sehen darin eine doppelte Belastung der Verbraucher und Verbraucherinnen. Sie verlangen, dass der Gesetzgeber nun entsprechend legiferiert.
In der Diskussion und auch in den Zuschriften, die wir erhalten haben, wurde hier ein Gegensatz zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Urheberinnen und Urhebern konstruiert. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Gegensatz tatsächlich besteht, und ich möchte zur Position der SP-Fraktion Folgendes klar festhalten: Für die SP ist es unbestritten, dass die Künstlerinnen und Künstler ganz klar einen Anspruch auf Vergütung für ihre Werke haben und dass dieser Anspruch nicht infrage gestellt werden darf. Für uns ist es klar, dass die Urheberinnen und Urheber für ihre Werke entschädigt werden müssen und dass diese Rechte nicht ausgehöhlt werden dürfen. Deshalb ist im Übrigen auch der Antrag Riklin sehr problematisch und abzulehnen. Ebenso klar ist auf der anderen Seite, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden dürfen. Wir kämpfen ja in allen Bereichen gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Es geht aber auch nicht an, alle Konsumentinnen und Konsumenten unter den Generalverdacht zu stellen, sie würden illegal Werke beschaffen, herunterladen und konsumieren.
Wir bezweifeln aber, ob die Sache im Rahmen dieser Debatte - zu dieser Frage hat es keine fundierte Diskussion gegeben - überhaupt entscheidungsreif ist. Es stellen sich sehr viele Fragen, die seriös geprüft werden müssen, so zum Beispiel die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils für neue Speichermedien, zum Zweiten aber auch die Verteilung der Einnahmen wie auch die Höhe der Verteilungskosten der Suisa. Ich habe über das Wochenende einmal den Jahresbericht angeschaut und habe gestaunt, dass hier Verwaltungskosten von 30 Millionen Franken anfallen. Davon profitieren nun sicher nicht die Künstlerinnen und Künstler. Als Drittes stellt sich die Frage des Vergütungssystems. Es ist für mich wirklich offen, ob dieses den neuen Technologien entspricht, und es ist für mich noch mehr offen, ob es wirklich den Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt. Schauen Sie einmal den Jahresbericht der Suisa an! Sie werden sehen, dass die grosse Mehrzahl der Künstlerinnen und Künstler zwischen 1 und 99 Franken bekommt; vier erhalten eine Entschädigung von über einer halben Million Franken. Ich denke, dass dieses System vielleicht auch hinterfragt werden muss. Diese Fragen müssen wir vertieft untersuchen. Die SP-Fraktion wird dies zum Anlass nehmen, die Fragen wirklich seriös zu prüfen. Das ist aber heute nicht mit der nötigen Seriosität möglich. Wir denken deshalb auch: Es ist nicht Gegenstand der Vorlage; wir werden von einer entsprechenden Regelung absehen müssen und wollen.
Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und bitten Sie noch einmal um eines: Schränken Sie die Rechte der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Informationsgesellschaft nicht ein, und lehnen Sie die entsprechenden Minderheitsanträge ab!