Lexipedia

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-09-17

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Ich kann nur meinen Vorrednerinnen und Vorrednern Recht geben und mich ihnen anschliessen.

Bei Artikel 19 handelt es sich um eine ganz zentrale Bestimmung für die Informationsgesellschaft und auch für die Freiheitsrechte. Der Eigengebrauch von Werken, das Kopieren usw., muss weiterhin unbeschränkt zulässig sein. Das ist im Übrigen auch ein wesentlicher Teil des Kompromisses bei dieser Vorlage.

Der Antrag der Minderheit zu Absatz 6 schafft nur neue Unklarheiten, Herr Fluri - aber nur Unklarheiten! Ich möchte das noch ergänzen, was vorhin Frau Amherd gesagt hat. Es sind die gleichen Punkte, die uns dazu bringen, diesen Minderheitsantrag dezidiert abzulehnen.

Sagen Sie mir zum Ersten, Herr Fluri: Wie soll ich als unbescholtene Konsumentin merken, wenn ich etwas herunterlade, ob das jetzt legal oder illegal ist? Muss ich mir denn immer vergegenwärtigen, ob ich mich damit strafbar mache oder nicht? Zum Zweiten: Wie wollen Sie mit einem Absatz Rechtssicherheit schaffen, der sagt: "offensichtlich unerlaubt"? Das können Sie einem Richter oder einer Richterin nicht antun; Sie können nicht solche ungenauen Gesetzesbestimmungen in ein Gesetz aufnehmen. Zum Dritten: Sie sind doch freisinnig, Herr Fluri. Vor wenigen Jahren sind Sie noch mit dem Wahlkampfslogan "Mehr Freiheit, weniger Staat" in den Wahlkampf getreten. Wissen Sie, was der Minderheitsantrag bedeutet? Das erfordert staatliche Kontrollen noch und noch. Wo bleibt denn da die Freiheit der Verbraucher und Verbraucherinnen? Dann haben wir noch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Sagen Sie mir jetzt konkret - Sie sind ja der Antragsteller, der Sprecher der Minderheit -: Mit welchen Massnahmen wollen Sie das durchsetzen? Das ist ja völlig unverhältnismässig. Stellen Sie einen Polizisten oder eine Polizistin hinter jeden Verbraucher und jede Verbraucherin, die dann kontrollieren müssen, ob die Werke rechtmässig weiterverwendet werden? Wollen Sie mit Grossrazzien jeweils die Harddisks der Verbraucherinnen und Verbraucher konfiszieren und untersuchen? Abgesehen von der Unverhältnismässigkeit: Rechnen Sie sich einmal aus, was das kosten würde! Wenn Sie schon Gesetze machen, machen Sie Gesetze, die auch vollziehbar und durchsetzbar sind! Alles andere können wir uns ersparen.

Damit bitte ich Sie: Lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab. Er widerspricht nicht nur der Logik des Gesetzes, sondern er ist auch in sich völlig unsinnig und unverhältnismässig. Ich denke, er entspricht gar nicht der Ideologie, die sonst Herr Fluri vertritt.