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Huber Gabi · Nationalrat · 2007-09-17

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte einfach noch einmal klarstellen, dass ein Teil der Kommission der Auffassung ist, das vom Bundesrat entworfene Gesetz sei EMRK-widrig, und deshalb nicht auf die Vorlage eintreten will. Ein anderer Teil der Kommission für Rechtsfragen ist der Auffassung, die entworfene Vorlage sei zwar EMRK-konform, aber es sei einfach stossend, dass man ein Ausführungsgesetz mache, das dem Wortlaut des Verfassungstextes total widerspreche. Ich finde nicht, Herr Bundesrat, dass es missbräuchlich ist, wenn wir keine Ausführungsgesetzgebung machen, denn der Verfassungstext ist direkt anwendbar. Sie haben in der Kommission auch nicht von Missbrauch gesprochen, sondern Sie haben gesagt, es wäre seitens des Bundesrates feige gewesen, wenn er keine Ausführungsgesetzgebung gemacht hätte.

Es ist auch so, dass die Initiative bzw. der Verfassungsartikel vermutlich deshalb keine Anwendung finden wird, weil wir letztes Jahr die nachträgliche Verwahrung eingeführt haben und damit bereits heute jemand lebenslänglich verwahrt werden kann. Nie war Ihrerseits die Rede davon, die Initiative würde keine Anwendung finden, weil es keine Psychiater gebe, die entsprechende Gutachten anfertigten; das höre ich jetzt hier das erste Mal.

Ich möchte Kollege Luzi Stamm sagen: Die Kommission hat das Verhältnis zwischen Volksrecht und Völkerrecht wirklich thematisiert und fundiert diskutiert. Ich muss Ihnen auch zugutehalten, dass Sie an der Anhörung in der SPK dabei waren. Aber damals, lieber Kollege, hat noch niemand von der Transformation des Völkerrechts in schweizerisches Recht gesprochen. Das haben Sie erst fünf Monate später ins Gespräch gebracht.

Ich sage es noch einmal: Diese Vorlage zur Umsetzung der Verwahrungs-Initiative zeigt letztlich die Grenzen der Politik der Extrempositionen auf, weil geweckte Erwartungen am Ende nicht erfüllt werden können.