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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-17

Wortprotokoll

Mit der Annahme der Volksinitiative betreffend "lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" durch Volk und Stände am 8. Februar 2004 trat der neue Artikel 123a der Bundesverfassung in Kraft. Dieser Artikel ist angenommen worden, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes dem Volk gesagt hatten, man solle das nicht annehmen. Das Volk - es ist verfassungsmässig die oberste Instanz - hat das Recht, auch etwas zu entscheiden, was Bundesrat und Parlament nicht wollen; das ist in der Geschichte schon häufig vorgekommen. Vor der Abstimmung haben sowohl Gegner wie Befürworter stets festgehalten, dass zu diesem Verfassungsartikel ein entsprechendes Gesetz benötigt werde und auch gemacht werden könne, dass die Anwendung erst durch ein Gesetz richtig erfolgen könne, auch wenn eine direkt auf die Verfassung gestützte Anwendung möglich sei. Das hat man dem Volk vor der Abstimmung gesagt. Man hat auch gesagt, dass es dann schwierig sei, einen klaren Weg zu finden, um auch nichtzwingende Völkerrechtsnormen zu erfüllen.

Diese Initiative ist vom Bundesrat und vom Parlament als rechtsgültig und als nicht völkerrechtswidrig bezeichnet worden. Ich war damals noch nicht im Bundesrat; dies an die Adresse derjenigen, die mit mir etwas Mühe haben. Es waren der frühere Bundesrat und das frühere Parlament, die das so entschieden haben. Wenn man eine solche Initiative zulässt, heisst das, dass man sie erfüllen muss und das Gesetz so zu gestalten hat, dass man sie erfüllen kann. Deshalb möchte ich den Sprecherinnen und Sprechern, die es als diffamierend bezeichnen, wenn ich kritisiere, dass eine Mehrheit Ihrer Kommission diesen Auftrag nicht erfüllen will, entgegnen: Ich vertrete hier die Meinung des Bundesrates und habe sie zu vertreten, bis das Parlament entschieden hat, und ich habe entschieden, hier diese Meinung zu sagen.

Ich sage es noch einmal: Auf ein Gesetz, welches man vor der Abstimmung über die Verfassungsinitiative versprochen hat und von dem man gesagt hat, dass man es machen werde und machen könne, nun nicht eintreten zu wollen, erachte ich als missbräuchlich; denn das bedeutet, dass ein Entscheid des Volkes nicht ernst genommen wird. Ich habe das auch in der Kommission klar dargelegt.

Warum denn diese Konkretisierung in einem Gesetz, warum haben wir das damals dem Volk versprochen? Es besteht die Gefahr, dass die Anordnung und die Überprüfung von lebenslänglichen Verwahrungen, aber auch die Entlassung daraus in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Man überlässt es sogar den Strafvollzugsbehörden - man überlässt es sogar solchen Behörden -, bei Verwahrungen zu entscheiden, ob man jemanden entlassen soll oder nicht. Das ist eine ausserordentlich schwerwiegende Entscheidung, um die sich der Gesetzgeber nicht herumdrücken kann.

Artikel 123a der Bundesverfassung wurde angenommen, darum ist er umzusetzen. Der Ständerat stimmte dem Gesetzentwurf des Bundesrates einstimmig, mit 34 zu 0 Stimmen, zu. Auch dort wurde über die Verfassungsmässigkeit und die Völkerrechtswidrigkeit lange und gründlich diskutiert. Wir haben selbstverständlich abgeklärt, ob diese Gesetzesbestimmungen mit dem Völkerrecht und mit den Menschenrechten in Übereinstimmung stehen. Alle staatlichen Instanzen haben das klar bestätigt. Es gibt sogar Völkerrechtler, die sagen, man hätte noch etwas weiter gehen können. In der Detailausgestaltung können Sie ja mitreden. Herr Fluri sagte, man könnte es noch verfassungsmässiger machen. Ich bitte ihn, das in der Detailberatung einzubringen; ich wehre mich nicht dagegen. Ich musste eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die den Initiativtext erfüllt und völkerrechtsmässig ist. Wenn Sie sagen, es gebe bessere Lösungen, sind wir selbstverständlich dabei. Wir haben eine Lösung in die Vernehmlassung gegeben, von der ich meine, sie sei besser gewesen als die heutige. Praktisch alle Parteien - oder der grösste Teil der Parteien - und viele Fachleute wollten eine andere Fassung; darum mussten wir auf diese Vernehmlassungsantworten eingehen. Aber wenn Sie auf die Vorlage nicht eintreten, haben Sie ja gar keine Möglichkeit, sie zu verbessern.

Ich bedaure es ausserordentlich, dass die vorberatende Kommission trotz des eindeutigen Votums des Ständerates, trotz dieser klaren Stellungnahme betreffend Völkerrecht, jetzt sagt, es sei völkerrechtswidrig. Ich habe mich über diejenigen gefreut, welche zur Kenntnis genommen haben, dass ich die Problematik von Völkerrecht und Volksrecht [PAGE 1195] aufgenommen habe. Das ist ein guter Anfang, auch wenn dies jetzt selbstverständlich kritisiert wird. Ich habe nicht gesagt, das Völkerrecht sei minderwertig, sondern ich kritisiere hier ausdrücklich, dass man - und das kommt hier zum Ausdruck - mit der Berufung auf Völkerrecht Bestimmungen, welche das Volk will und welche man selbst nicht will, unter den Tisch wischt.

Jetzt wird hier gesagt, das sei völkerrechtswidrig. Wer entscheidet denn eigentlich, ob etwas völkerrechtswidrig ist? Wir haben eine Abteilung im Bundesamt für Justiz, welche die Völkerrechtsmässigkeit prüft, wir haben im EDA eine Abteilung, welche sich mit Völkerrechtswidrigkeiten befasst. Es gibt noch genug sich widersprechende Ansichten seitens der verschiedenen Juristen. Aber hier besteht einhellig die klare Meinung: So, wie es jetzt vorliegt, ist es auf jeden Fall völkerrechtsmässig. Es ist auch interessant, wie die verschiedenen Stellungnahmen ausgefallen sind. Der emeritierte Professor Stefan Trechsel aus Zürich, welcher damals noch Professor war, hat uns gesagt, das sei am Rande der Völkerrechtswidrigkeit. Jetzt hat er einen Nachfolger auf dem Lehrstuhl für Strafrecht, Herrn Professor Daniel Jositsch. Er hat mir gesagt, man könnte noch viel weiter gehen, ich würde einen Bückling vor der Menschenrechtskonvention machen. Sie sehen, wie schwierig es ist. Einen Volksentscheid erachte ich als höher als einzelne Expertenmeinungen. Ich habe den Professor gebeten, mir unverzüglich eine bessere Lösung vorzulegen; es ist leider nichts gekommen. Der Vernehmlassungsentwurf wäre eine Lösung gewesen. Nichteintreten heisst: Sie können die Vorlage gar nicht diskutieren, und man verabschiedet sich. Herr Fluri, Sie müssen sagen - ich war in der Kommission -: Die Hauptbegründung war, es sei völkerrechtswidrig. Das hat man auch heute wieder gehört. Ich sage Ihnen: Alle Gutachten lauten, es sei nicht völkerrechtswidrig.

Um die Notwendigkeit von Ausführungen im Strafgesetzbuch noch etwas näher zu erläutern, muss ich Ihnen vergegenwärtigen, was der Artikel im Kern verlangt. Es sind zwei Dinge: Zum einen sollen extrem gefährliche und untherapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter ausdrücklich lebenslänglich verwahrt werden. Ich muss Herrn Hämmerle sagen: Ich habe nicht gesagt, diese Bestimmung werde man nie anwenden. Ich habe gesagt, sie werde nicht angewendet, wenn es keine Psychiater gebe, die solche Gutachten machen würden: Wir haben leider Erklärungen von Psychiatern, wonach man das auf lebenslängliche Sicht gar nicht entscheiden könne. Aber es gibt auch Psychiater - ich erinnere Sie an den Gerichtspsychiater des Kantons Zürich -, die ausdrücklich sagen, es sei bei einzelnen Straftätern möglich, die Lebenslänglichkeit der Gefährlichkeit psychiatrisch festzustellen. Ich habe vor der Abstimmung gesagt, es werde wahrscheinlich kaum solche Fälle geben - wenn natürlich die Psychiater keine solchen Gutachten anfertigen, gibt es überhaupt keine. Zum anderen darf ihre Entlassung nur geprüft werden, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse die Heilbarkeit des Täters und damit seine Ungefährlichkeit erwiesen ist.

Wir haben Ihnen hier die Frage beantwortet, was Sexual- und Gewaltstraftäter sind. Das musste formuliert werden. Was heisst "extrem gefährlich"? Das finden Sie im Gesetzentwurf. Was heisst "nicht therapierbar"? Was sind "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" über die Heilbarkeit des Täters? Hier besteht ein Streitpunkt mit den Befürwortern dieser Initiative. Sind das nur objektive Methoden, oder sind es auch wissenschaftliche Erkenntnisse auf der subjektiven Seite? Wer stellt fest und auf welche Weise, ob solche Erkenntnisse vorliegen? Wer nicht eintritt, wischt alle diese Präzisierungen unter den Tisch.

Ich bin offen für eine bessere Formulierung, falls Sie in der Detailberatung eine solche finden. Sie muss aber der Initiative und der Menschenrechtskonvention entsprechen. Dieses Gesetz entspricht dieser Forderung, soweit wir das machen konnten; das Gesetz steht damit im Einklang. Damit bitte ich Sie: Treten Sie auf diesen Gesetzentwurf ein!

Es ist gesagt worden, ausgerechnet der Justizminister sei derjenige, der auf den Widerspruch zwischen Völkerrecht und Volksrecht hinweise. Ich meine, das sei meine eigentliche Aufgabe. Ich bin sehr besorgt darüber, wie oft man sich in diesen drei Jahren leichtfertig - ich habe nur davon gesprochen - auf das Völkerrecht berufen hat. Ich bin auch hier der Meinung, dass wir dies unterlassen und dem Antrag der Minderheit zustimmen sollten.