Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-09-18
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-18
Wortprotokoll
Nachdem ja der Versuch mit dem Krankenversicherungsgesetz, das in kantonaler Hoheit liegende Gesundheitswesen zu koordinieren, zu ordnen, fehlgeschlagen ist - das ist offensichtlich -, drängt sich eine Ergänzung der Bundesverfassung auf.
Unsere Initiative und auch der Gegenvorschlag, wie er als Minderheitsantrag auf der Fahne erscheint und nun von Kollege Gutzwiller vorgestellt wurde, sind ein gesundheitspolitisches Konzept für unser Land - es ist dringend nötig, ein solches zu installieren -, eine Grundlage, welche die wesentlichen Elemente einer effizienten Grundgesundheitsversorgung festlegt. Die unbefriedigende Entwicklung der vergangenen zehn Jahre in diesem Bereich ist auf das Fehlen [PAGE 1222] ordnender Grundlagen zurückzuführen. Die Folgen davon kennen Sie, und die haben Sie nun kürzlich mit der Mitteilung über die Mengenausweitung wieder feststellen können: Mengenausweitung und Fehlinvestitionen in diesem Bereich in massiver Art, was gar nicht richtig erfasst werden kann. Wir schlagen Ihnen mit der Initiative und auch mit dem Gegenvorschlag vor, die unabdingbaren Elemente, welche den Wettbewerb im Gesundheitswesen erst ermöglichen, in der Verfassung als Richtschnur für den Gesetzgeber festzuschreiben.
Es geht nicht darum, die Kantone zu entmachten, wie das von den kantonalen Gesundheitsdirektoren teilweise befürchtet wird; es geht darum, die mangelnde Koordination im Interesse der Prämienzahler zu beseitigen. Wir versuchen mit unserem Anliegen, die Versicherten, die Prämienzahler, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die Interessen der Gesundheitsdirektoren, der Versicherer oder anderer Akteure in diesem Bereich. Ich bin überzeugt, dass ohne zusätzliche Bundeskompetenz in der Frage der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung die Mängel, die da sind, nicht beseitigt werden können.
Die heutige Bundeskompetenz, eine Versicherung einzurichten, genügt den Anforderungen für die Koordination eben nicht, das haben wir ja genügend erfahren. Die Bundesverfassung soll dort ergänzt werden, wo die Mängel offensichtlich sind; die Initiative nimmt für sich nicht in Anspruch, das Gesundheitswesen neu zu erfinden, aber auch nicht, es im Detail regeln zu wollen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Gegenvorschlag; er orientiert sich an den wesentlichen Elementen. Es ist ein Konzept, welches zur effizienten Erbringung der Dienstleistungen im Gesundheitswesen führt. Wir schlagen ein wettbewerbliches System vor, weil es staatlichen, planwirtschaftlichen Systemen überlegen ist. Das ist die Stossrichtung. Diese Erkenntnis muss ja wohl nicht noch besonders begründet werden. Dafür gibt es genügend Beispiele in ganz Europa und auch ausserhalb davon.
Wenn der Bundesrat nun glaubt, er könne mit Korrekturen im Krankenversicherungsgesetz die grundlegenden Mängel beseitigen, wird er vor allem daran scheitern, dass es ihm an der Durchsetzungskompetenz fehlt. Sie können auch heute in den Zeitungen von der Reaktion der kantonalen Gesundheitsdirektoren auf unsere Bemühungen lesen, im Krankenversicherungsbereich die Spitalfinanzierung neu zu ordnen. Hier regt sich bereits Widerstand. Das Problem ist, dass für den Bund die Grundlage, in diesem Bereich koordinierend einzugreifen, fehlt.
Wenn man einmal von einem funktionierenden wettbewerblichen System sprechen will, dann braucht es gewisse Grundlagen, die unumstösslich sind. Ich möchte sie Ihnen aufzählen, sie sind Teil unserer Initiative: Erstens geht es um die Vertragsfreiheit; zweitens um eine monistische Finanzierung, um Transparenz in der Finanzierung; drittens um die Beseitigung der Interessenkonflikte der beteiligten Akteure; viertens um eine Mindestversorgung, welche die soziale Sicherheit garantiert, aber den Akteuren die grösstmögliche Freiheit gibt; fünftens um eine zuverlässige Finanzierung durch die öffentliche Hand und die Prämienzahler. Das ist die Initiative, über die wir hier sprechen und die es zu unterstützen gilt.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab; das tut er ja eigentlich immer, er lehnt ja jede Initiative ab. Die Begründung dazu, Herr Bundesrat, ist jedoch ziemlich bedenklich, sie ist oberflächlich und zum Teil falsch. Kollege Stahl wird nachher auf diese Elemente besonders eingehen. Die Begründung lässt nicht darauf schliessen, dass es dem Bundesrat ein Anliegen ist, sich ernsthaft mit der Fehlentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen auseinanderzusetzen.
Die Massnahmen, die bis heute getroffen worden sind - die Massnahmen im Bereich der Medikamente oder die Verschiebung der Reserven bei den Kassen -, mögen kurzfristig gewisse Erfolge zeitigen, aber die grundlegenden Fehler des Systems werden damit selbstverständlich nicht beseitigt. Ich bin an sich froh, dass der Ständerat mit einem Gegenvorschlag den Ball aufgenommen hat und der Forderung, diese grundlegende Diskussion zu führen, aus Anlass der Initiative nachgekommen ist. Es ist immerhin ein Signal dafür, dass man dem gesundheitspolitischen Trauerspiel der vergangenen Jahre gelegentlich ein Ende setzen will.
Wenn die Ratslinke und diejenigen, die deren Richtung unterstützen, die Ablehnung der Initiative und vor allem auch des Gegenvorschlags beantragen, habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Mit der Initiative und dem Gegenvorschlag der Kommissionsminderheit wird die längst fällige Systemfrage in der Gesundheitsversorgung in unserem Land gestellt: Was wollen wir? In welche Richtung soll man bei der Lösung der anstehenden Probleme gehen? Teil des Problems ist ja diese unklare Situation: Wollen wir im Gesundheitswesen eine stärkere staatliche Einflussnahme, oder soll die Freiheit der Akteure gestärkt und sollen damit die wettbewerblichen Strukturen verbessert werden? Es geht uns darum, ein System zu installieren, welches den Akteuren klar mehr Freiheit zugesteht, ohne den sozialen Auftrag zu vernachlässigen.
Ich bitte Sie, nun diesen ersten wesentlichen Schritt einer Weichenstellung im schweizerischen Gesundheitswesen zu tun und der Initiative oder wenigstens dem Gegenvorschlag, wie ihn die Kommissionsminderheit beantragt, zuzustimmen und damit einer staatlichen, planwirtschaftlichen Richtung im Gesundheitswesen klar eine Absage zu erteilen.