Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2007-09-18
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-18
Wortprotokoll
Mir obliegt also die Aufgabe, Ihnen in fünf Minuten diesen Gegenvorschlag, der im Antrag der Minderheit zusammengefasst ist, näherzubringen. Ich überlasse es dann meinen Kollegen, die SVP-Initiative, welche von der FDP-Fraktion abgelehnt wird, zu diskutieren. Wir lehnen also die Initiative ab, schlagen Ihnen aber vor, auch im Namen der Fraktion, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Der Minderheitsantrag, Frau Jacqueline Fehr hat es ausgeführt, ist der Gegenentwurf einer Subkommission, der in der Gesamtkommission leider unterlegen ist. Er ist eigentlich die Weiterentwicklung des ständerätlichen Gegenvorschlages, er hat also dessen Elemente aufgenommen und weitergeführt, ich würde sagen: verdeutlicht. Deshalb sind wir ganz klar der Auffassung, dass dieser Gegenentwurf jetzt angenommen werden sollte. Der Ständerat kann dann nochmals in Ruhe über dieses Thema sprechen und - was die Kommissionssprecherin, Frau Jacqueline Fehr, ebenfalls gesagt hat - auch noch die Kantone adäquat einbeziehen. Selbstverständlich muss das gemacht werden. Wir haben ja Zeit bis Januar 2008. Erst dann läuft die Frist für die Volksinitiative ab.
In diesem Sinne sei vorab gesagt: Nehmen Sie diesen Gegenvorschlag an, stimmen Sie diesem Minderheitsantrag zu. Es wäre falsch, die Übung jetzt abzubrechen. Der Ständerat kann nochmals über die Bücher. Er wird dann auch die Kantone einbeziehen.
Nun, im Gegenentwurf geht es um einige zentrale Prinzipien, die eigentlich die Grundausrichtung des Gesundheitswesens in Richtung des regulierten Wettbewerbs festhalten wollen, eine Grundausrichtung, die Sie in diesem Rat bei der Behandlung der Spitalfinanzierungsvorlage mehrheitlich schon vorgegeben haben. Der Gegenentwurf bringt sozusagen nichts Neues, sondern folgt der Logik der Argumente, die wir schon bei der Spitalfinanzierung in diesem Rat mehrheitlich unterstützt haben.
Worum geht es bei diesem Gegenvorschlag? Vereinfacht gesagt, geht es eigentlich um die Festlegung von drei entscheidenden Prinzipien dessen, was wir - ich betone: - regulierten Wettbewerb nennen: staatliche Rahmenordnung, aber mehr Freiheit und Effizienz für die Partner. Es geht um drei Prinzipien:
1. Es geht um hohe medizinische Qualität und Wirtschaftlichkeit als leitende Prinzipien für die Leistungen.
2. Damit verbunden geht es vermehrt um die Möglichkeit der Schaffung gemeinsamer Organe zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und weiteren Akteuren; dies in Analogie zur Bildungsverfassung. Es handelt sich dabei um dasjenige Prinzip, das Sie dort mit grosser Mehrheit angenommen haben.
3. Es geht um die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern, die schon lange postuliert wird und zu den Elementen des regulierten Wettbewerbs gehört. Dazu braucht es natürlich gewisse Rahmenbedingungen; ich kann das hier nicht ausführen, aber das ist selbstverständlich. Es geht z. B. etwa um kartellrechtliche Bedingungen, die den Wettbewerb auch sicherstellen. Dann braucht es einen freien Spital-Binnenmarkt und schliesslich den Monismus, also das Prinzip, wonach ein Finanzierer dem Leistungserbringer gegenübersteht. Auch dort gilt selbstverständlich, dass die Rahmenbedingungen dieses Monismus definiert werden müssen; es muss etwa sichergestellt werden, dass die Transparenz bezüglich der öffentlichen Gelder gewährleistet ist.
In aller Kürze zusammengefasst, versucht der Gegenvorschlag, der in der Subkommission intensiv bearbeitet wurde, die wesentlichen Elemente des regulierten Wettbewerbes, die uns in diesem Rat seit Längerem beschäftigen, in die Verfassung aufzunehmen. Es sind dies Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz bei den Leistungen; es sind dies Leitplanken für die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, dem Bund und weiteren Akteuren; es sind dies schliesslich die Systemelemente, nämlich die Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Finanzierern. Schliesslich soll der Monismus in der Finanzierung sicherstellen, dass es keine falschen Anreize mehr gibt, indem ein Finanzierer einem Leistungserbringer gegenübersteht. Das Ganze - ich betone es noch einmal - soll in einem regulierten Rahmen stattfinden, der sicherstellt, dass Transparenz bezüglich des Einsatzes öffentlicher Gelder herrscht, dass aber auch die wettbewerblichen Rahmenbedingungen stimmen. Wir sind überzeugt, dass der Ständerat auf dieser Grundlage seine Position noch verdichten kann und dass damit das Gesundheitswesen einen weiteren Schritt in Richtung Qualität, Kosteneffizienz und Transparenz machen wird.
Wir bitten Sie deshalb sehr, diese Übung nicht vorschnell abzubrechen und diesen Gegenvorschlag an den Ständerat zu überweisen.