Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-09-18
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-18
Wortprotokoll
Auch ich empfehle Ihnen, diese Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag der SGK-Minorität zuzustimmen.
Der Grundgedanke und die Stossrichtung dieser Volksinitiative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung", nämlich eine Prämiensenkung der obligatorischen Krankenversicherung zu erreichen, ist an und für sich lobenswert, ist gut gemeint, ist sogar unterstützungswürdig. Letztlich aber zählen bekanntlich nicht die hehre Absicht und das Wunschdenken, sondern der klar ausformulierte Initiativtext, wie er vor uns liegt. Und hier ist das Problem: Dieser Text ist unklar, er wirft Fragen auf, er ist unpräzise und lässt einen entsprechend grossen Interpretationsspielraum zu. Man spürt zwar die Absicht, die Grundversicherung und den Zusatzversicherungsbereich klar zu trennen und insbesondere die Grundversicherungsansprüche gegenüber heute stark zu schmälern. Die Grundversicherung soll ausschliesslich jene Kosten übernehmen, welche der Schmerzlinderung, Heilung und Reintegration dienen, zweckmässig und wirtschaftlich sind und deren Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von der Wissenschaft anerkannt sind. Aber gerade hier ergeben sich - wenn man diesen vorgeschlagenen Verfassungstext analysiert - eine Reihe von Problemen. Ich möchte nicht in alle Details gehen; in der bundesrätlichen Botschaft, insbesondere auf den Seiten 4329ff., sind diese aufgelistet. Aber doch: Jede Präventionsleistung - ich denke an Impfungen, Blutdruckmessungen und Ähnliches - soll offenbar von der Grundversicherung ausgeschlossen werden; übrigens wohl auch die Entbindungskosten bei einer Geburt. Es sind dies alles Elemente, die wohl kaum zu einer Dämpfung der Gesundheitskosten insgesamt führen würden.
Ein zweiter Hauptgrund für die Ablehnung dieser Initiative ist zweifellos die vorgeschlagene Finanzierung. Gemäss dem Initiativtext sollen sich ja die Beiträge der öffentlichen Hand auf insgesamt höchstens fünfzig Prozent der Kosten belaufen. Bund und Kantone tragen sie gemeinsam. Diese Formulierung lässt sehr vieles offen. Sie lässt insbesondere völlig offen, wie die Prämien bemessen werden sollen. Sie gibt keine Lösung vor, wie je nach dem Volumen der gesamten Grundversicherung die Kosten zu verteilen sind. Und sie wird, wenn man die Sachlage genau analysiert, entweder eine massive Erhöhung des Beitrages der öffentlichen Hand zur Folge haben oder dann eben eine massive Umlagerung der Leistungen von der Grundversicherung in den Zusatzversicherungsbereich. Dies ist der Hauptgrund, weshalb auch die FDP-Fraktion diese Initiative zur Ablehnung empfiehlt.
Nun ist es eine Tatsache, dass unser KVG verbesserungswürdig ist und dass dafür auch eine bessere Verfassungsgrundlage sinnvoll wäre. Gerade hier hat die Minderheit der SGK angesetzt. Sie will die positiven Elemente, die an und für sich auch in dieser Initiative zu finden sind, im Grundsatz aufnehmen. Sie will aber die negativen Elemente dieser SVP-Initiative weglassen. Der Gegenvorschlag will mehr Wettbewerb und mehr Elemente der Vertragsfreiheit in unser Krankenversicherungssystem einbauen, und dies ist sicher eine gute Stossrichtung.
In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem Gegenvorschlag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.