Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-09-18
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-18
Wortprotokoll
Die Volksinitiative der SVP ist ein falsches, irreführendes Mittel und auch nicht zur Umgestaltung unseres Gesundheitswesens geeignet. Sie ist das insbesondere aus folgenden Gründen nicht:
1. Der Leistungsabbau fände explizit ausgerechnet dort statt, wo er nicht stattfinden darf, nämlich bei den Mutterschaftsleistungen. Das ist nicht akzeptabel. Gesundheitskosten, welche im Zusammenhang mit einer Geburt entstehen, müssen solidarisch getragen werden.
2. Die SVP-Initiative will verbieten, dass sich Grundversicherer an Leistungserbringern und Leistungserbringer an Grundversicherern beteiligen können. Mit dieser Bestimmung würden insbesondere Managed-Care-Modelle wie HMO infrage gestellt, und entsprechende Entwicklungen würden verhindert.
3. Die Finanzierungsregelung in Absatz 4 ist unklar. Höchstens 50 Prozent der Kosten der Grundversicherung gingen zulasten der Kantone. Das bedeutet, dass die Kantone ihren Beitrag auch bis gegen Null abbauen könnten. Also trotz Leistungsabbau würde die Initiative nicht zu tieferen Krankenkassenprämien führen, wie dies der Titel verspricht. Auf jeden Fall müsste aber mit Kostenverlagerungen von den Kantonen zu den Krankenversicherern und den Prämienzahlenden gerechnet werden. Die Initiative ist daher klar abzulehnen.
Ich unterstütze hingegen den Gegenvorschlag. Persönlich hätte ich allerdings die Variante eines indirekten Gegenvorschlages vorgezogen, welcher mit der KVG-Revision - namentlich im Bereich der Spitalfinanzierung und von Managed Care - hätte vorliegen können. Leider ist es uns nicht gelungen, diese KVG-Revision erfolgreich abzuschliessen. Wir sind im Moment weniger weit, als wir es vor vier Jahren waren.
Die verschiedensten Interessen, unterschiedliche Zielsetzungen und Erwartungen der Betroffenen erschweren die Arbeiten an der KVG-Revision und haben uns gewissermassen in einen Reformstau gebracht. Umso mehr braucht es eine Verfassungsgrundlage, welche die gesundheitspolitische Richtung vorgibt.
In welche Richtung soll sich unser Gesundheitswesen bewegen, Richtung mehr Staat oder Richtung Stärkung des Wettbewerbs im regulierten Markt? Das ist eigentlich die Grundfrage, welche wir auch in der Verfassung zu beantworten haben. Das Volk hatte in den letzten vier Jahren zweimal Gelegenheit, über Verstaatlichungsinitiativen abzustimmen. Beide Initiativen wurden deutlich verworfen. Nun soll dem Volk eine neue Verfassungsgrundlage mit einer anderen Stossrichtung unterbreitet werden.
Der Gegenvorschlag eliminiert Mängel in unserem System, wie wir es teilweise auch schon bei der KGV-Revision zur Spitalfinanzierung beschlossen haben und wie es und nun auf Verfassungsstufe gehoben werden soll. Ich erinnere an die Transparenzbestimmung, an Qualitäts- und an Preiswettbewerb bei Leistungserbringern und Versicherern sowie an die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, welche wir bereits in der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung aufgenommen haben. Weiter will der Gegenvorschlag auch eine bessere Koordination unter den Kantonen. Ich verweise auf den OECD-Bericht, welcher in unserem Gesundheitswesen ausgeprägte Probleme im Föderalismus aufzeigt und deutlich macht, dass auch hier gewisse Mängel behoben werden müssen. Weiter will die Verfassungsgrundlage auch die Eigenverantwortung stärken, die Vertragsfreiheit und den Monismus einführen. In den letzten beiden Punkten werden Vorschläge der SVP-Initiative aufgenommen, im Übrigen hat der Gegenvorschlag eigentlich kaum mehr etwas mit der SVP-Initiative zu tun.
Der Gegenvorschlag setzt die Eckwerte für ein neues gesundheitspolitisches Konzept und gibt die Grundlage für echte Reformen. Ich bitte Sie daher, den Gegenvorschlag anzunehmen und die SVP-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.