Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2007-09-19
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Die Stiftung Pro Helvetia wurde 1939 gegründet, mit dem Auftrag, die kulturellen Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse zu fördern. Pro Helvetia soll für Schweizer Kulturschaffende die bestmöglichen Bedingungen für die Entstehung und Verbreitung ihrer Werke schaffen. Sie verhilft ihnen im In- und Ausland zu überzeugenden Auftritten und ermöglicht Begegnungen mit Kulturschaffenden anderer Länder. In Schwerpunktbereichen gestaltet Pro Helvetia auch eigene Programme. Dazu gehören die Verständigung im Inland, der interkulturelle Dialog, die Volkskultur und der Tanz.
Alle vier Jahre muss das Parlament den Finanzierungsrahmen der Stiftung Pro Helvetia, gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stiftung Pro Helvetia, festlegen. Das Parlament hat es somit in der Hand, wie viel der Bund subsidiär zu Kantonen und Gemeinden in die Kultur investiert. Zur Erinnerung: Die Gemeinden und die Kantone sind die wichtigsten Finanzierungsquellen der Kultur. Seitens der öffentlichen Hand wird von den Städten und Gemeinden rund die Hälfte aufgebracht, nämlich 48 Prozent, von den Kantonen sind es 39 Prozent, vom Bund 13 Prozent. Spezieller Erwähnung bedürfen auch die Mittel aus der Privatwirtschaft. Mit rund 420 Millionen Franken im Jahr 2001 machten sie gemäss bundesrätlicher Botschaft 22 Prozent des gesamten Kulturbudgets in der Schweiz aus.
Der Bundesrat beurteilt die Tätigkeit von Pro Helvetia in den Jahren 2004 bis 2007 positiv. Insgesamt habe Pro Helvetia ihre Aufgabe kohärent erfüllt und beträchtliche Anstrengungen unternommen, um ihre Ziele den Budgetkürzungen anzupassen. In dieser Periode hat die Stiftung 13 Vollzeitstellen aufgehoben und drei Verbindungsbüros im Ausland geschlossen. Auch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle stellt Pro Helvetia in ihrem Bericht vom 18. Mai 2006 ein gutes Zeugnis aus, indem sie festhält: "Pro Helvetia leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Schweizer Kulturschaffenden und zur Verbreitung ihrer Werke innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Sie fördert die kulturelle Vielfalt des Landes und die Kulturvermittlung zwischen den Landesteilen. Ihr Beitrag zum Kulturaustausch mit dem Ausland ist unangefochten, und sie leistet Bedeutendes für die Repräsentation des Kleinstaates Schweiz in der Welt."
Die Administrationskosten von Pro Helvetia belaufen sich gemäss Budget auf 14,3 Prozent, die Produktionskosten auf 17,4 Prozent, und die restlichen 68,3 Prozent werden für Beiträge an Gesuche und Programme ausgeschüttet. Die Vorgaben des Parlamentes konnten somit erfüllt werden.
Für die kommende Vierjahresperiode hat Pro Helvetia folgende Akzente gesetzt: Kultur- und Kunstvermittlung, Austausch mit Asien, Übersetzungen sowie Koproduktionen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Dafür benötigt sie ein Budget von 143,8 Millionen Franken, was einer Erhöhung um 6,8 Millionen Franken im Vergleich zur Periode 2004-2007 entspricht. Der Bundesrat beantragt dem Parlament aber trotz seiner Würdigung der guten Arbeit von Pro Helvetia, den Rahmenkredit um 2 Millionen Franken im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode auf 135 Millionen Franken zu kürzen. Er empfiehlt der Stiftung, ihre Ziele dem gekürzten Budget anzupassen.
Die Mehrheit der Kommission ist mit diesen Kürzungen nicht einverstanden. Mit dem Bundesrat sind wir zwar einer Meinung, dass Pro Helvetia in den vergangenen vier Jahren gute Arbeit geleistet und ihre Ziele erreicht hat, doch damit sie ihre Aufgaben in der Kulturvermittlung, ihre Aufbauarbeit in Asien sowie ihre Ziele betreffend Übersetzungen und Koproduktionen auch in Zukunft erfüllen kann, braucht sie die entsprechenden Mittel. Der Rahmenkredit von 143,8 Millionen Franken soll in den nächsten vier Jahren wie folgt eingesetzt werden: 125,6 Millionen Franken für das Basisprogramm, das sind namentlich Gesuche und kleine Programme, 18,2 Millionen Franken für Schwerpunkte, namentlich den Austausch mit Asien, Kunst- und Kulturvermittlung, Übersetzungsförderung sowie internationale Koproduktionen. [PAGE 1260]
Wo würde gekürzt, wenn der bundesrätliche Antrag von 135 Millionen Franken angenommen würde? Einmal bei Engagements ausserhalb der Strategie international, das wären minus 1,5 Millionen Franken, die Kunst- und Kulturvermittlung würde um 2,5 Millionen Franken abnehmen und das Asien-Engagement um 1,3 Millionen Franken. Schliesslich würden auch 15 Prozent weniger Mittel für Gesuchsteller bereitstehen, das sind 3,5 Millionen Franken.
In der letzten Periode hat Pro Helvetia empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen. So wurden für 2004-2007 179 Millionen Franken beantragt, 137 Millionen Franken gesprochen und 133 Millionen Franken ausbezahlt. Die inhaltliche und administrative Reorganisation hat sich jedoch zugunsten der Kultur ausbezahlt. Pro Helvetia hat in der vergangenen Periode rund 20 Millionen Menschen auf der Welt über die Kultur direkt erreicht und erfüllt damit auch aussenpolitisch eine bedeutende Aufgabe.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, den Rahmenkredit von 143,8 Millionen Franken gemäss ihrer Eingabe zu genehmigen.
In verschiedenen Minderheitsanträgen wird beantragt, den Vierjahreskredit zu kürzen. Damit würde der Spielraum von Pro Helvetia empfindlich eingeengt. Im Antrag der Minderheit II (Häberli-Koller) wurde ein Zusatz eingebracht, wonach der Bundesbeschluss bis zur Inkraftsetzung des revidierten Pro-Helvetia-Gesetzes gelte. Dieser Zusatz wurde auch in den Antrag der Mehrheit integriert. Da der Zahlungsrahmen gemäss Artikel 1 des Bundesbeschlusses für die Jahre 2008 bis 2011 festgelegt wird, also fix für vier Jahre, darf dieser Zusatz dahingehend verstanden werden, dass vor dem Inkrafttreten des revidierten Pro-Helvetia-Gesetzes der Zahlungsrahmen noch einmal überprüft wird.
Das totalrevidierte Pro-Helvetia-Gesetz wurde zusammen mit dem neuen Kulturförderungsgesetz vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet und wird in der neuen Legislatur von National- und Ständerat beraten. Es kann sein, dass das revidierte Pro-Helvetia-Gesetz erst in vier Jahren in Kraft tritt. Dann wäre der nächste Zahlungsrahmen fällig. Falls es früher in Kraft träte, müsste der Zahlungsrahmen noch einmal überprüft werden, was allerdings nicht unbedingt der Rechtssicherheit dient.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, den Zahlungsrahmen für Pro Helvetia auf 143,8 Millionen Franken festzulegen und damit der Mehrheit zu folgen.