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Schenk Simon · Nationalrat · 2007-09-19

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Eine grundsätzliche Zustimmung ist bekanntlich die höflichste Form der Ablehnung. Wenn ich verschiedene bisherige Voten in Betracht ziehe, trifft dies auch in Sachen Komplementärmedizin zu. Alle finden sie gut, aber nicht alle wünschen eine Ausweitung der Grundversicherung.

Komplementärmedizin ist nichts Schlechtes. Ich selber habe damit verschiedene Erfahrungen gemacht, sei dies bei der Behandlung meiner Altlasten aus den Zeiten als Eishockeyspieler oder auch als verantwortlicher Nationaltrainer, wenn es darum ging, Spieler schnell wieder einsatzfähig zu machen. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, bin aber ganz klar der Meinung, dass die Komplementärmedizin weiterhin über die Zusatzversicherungen abgerechnet werden soll. Eine Aufnahme in den Grundleistungskatalog würde eine Mengenausweitung bedeuten und hätte eine Kostensteigerung zur Folge. Auch wenn dies am Anfang wenig wäre, irgendwann würden die Kosten sich ganz sicher erhöhen. Es kann ja nicht sein, dass wir gestern in Sachen Gesundheitskosten und Wirtschaftlichkeit einen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben und am nächsten Tag wieder einen Schritt zurück vollziehen. Meine Äusserungen richten sich nicht gegen die Komplementärmedizin. Sie haben ihren Ursprung in der Vernunft in Sachen Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten.

Obwohl komplementärmedizinische Behandlungsmethoden durchaus erfolgreich sein können, bin ich gleicher Meinung wie das BAG, der Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission und empfehle die Volksinitiative zur [PAGE 1255] Ablehnung. Wer komplementärmedizinische Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen will, kann dazu für eine kleine Prämie eine Zusatzversicherung abschliessen. Die Aufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung entspricht deshalb keinem dringlichen Anliegen.

Wissenschaftliche Analysen haben ergeben, dass die Komplementärmedizin die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit nicht immer restlos erfüllt. Auch dies ist ein Argument, bei der bisherigen Lösung zu bleiben und die Leistungen der Komplementärmedizin nicht in den Grundleistungskatalog aufzunehmen.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.