Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2007-09-19
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Auch ich kenne die Komplementärmedizin aus eigener Anwendung, auch ich konnte mich schon von ihrer Wirksamkeit überzeugen, und auch ich konnte schon meine Erfahrungen mit der Nichtwirksamkeit schulmedizinischer Behandlungsmethoden machen. Das Hauptargument des Bundesrates, die Wirksamkeit der Komplementärmedizin könne nicht nachgewiesen werden, kontrastiert sehr stark mit den Erfahrungen von Tausenden von Patientinnen und Patienten, die eben genau diese Wirksamkeit erleben. Wenn das der Massstab für alle Behandlungsmethoden wäre und dieser auch in der Beurteilung des restlichen Leistungskataloges angewendet würde, wäre der Leistungskatalog plötzlich sehr kurz. Da stellt sich eben auch die Frage, ob die Streichung der Komplementärmedizin nicht der Anfang einer grossen Verschiebung von Leistungen aus der Grundversicherung in den Bereich der Zusatzversicherungen ist.
Ich möchte mich auf einen Aspekt konzentrieren, und zwar auf die Frage, was passiert, wenn Leistungen vom Grundleistungskatalog in die Zusatzversicherung verschoben werden. Wer profitiert und wer bezahlt?
Am Beispiel der Komplementärmedizin: Die Komplementärmedizin hat im Jahre 2004 in der Grundversicherung 25 Millionen Franken gekostet. Das sind 0,134 Prozent der Gesamtkosten der Grundversicherung, das heisst, es sind pro Monat 30 Rappen pro versicherte Person. Unmittelbar nach dem Entscheid des Bundesrates machte eine uns wohlbekannte und im Rat sehr gut vertretene Krankenversicherung grossflächig Werbung. Und es war dann zu lesen, dass diese Leistung, die eigentlich 30 Rappen pro Monat und versicherte Person kostet, als Zusatzversicherung für 6 Franken pro Monat und versicherte Person angeboten wird. Das ist also die konkrete Verschiebung. Die Bilanz ist, dass das, was jemand in der Grundversicherung für 30 Rappen erhalten hat, nachher in der Zusatzversicherung für 6 Franken eingekauft werden muss.
Notabene führt die Streichung aus dem Leistungskatalog in der Grundversicherung nicht zu einer Kürzung der Prämien im Grundversicherungsbereich. Die Grundversicherungsprämien sind gleich teuer, ergänzend dazu kommen einfach noch die Kosten für die Zusatzversicherung im Umfang von 6 Franken. Das heisst, es handelt sich um einen Faktor von 20. Dieselbe Leistung kostet in der Zusatzversicherung zwanzigmal mehr als vorher in der Grundversicherung. Das ist aber noch nicht alles. Wenn vorher alle von dieser Leistung profitieren konnten, so sind es seither nur noch jene, die tatsächlich versichert sind, und das sind nur noch 70 Prozent. 30 Prozent haben diese Leistung nicht mehr und werden teilweise von der Versicherung auch nicht in die Zusatzversicherung aufgenommen, weil sie keine guten Risiken sind und dort abgewiesen werden können.
Die Ausgangsfrage lautete: Wer profitiert von diesen Verschiebungen von Leistungen von der Grundversicherung in die Zusatzversicherung, und wer bezahlt? Die Versicherungsbranche profitiert, die Patientinnen und Patienten bezahlen.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.