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Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2007-09-19

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Die vorliegende Initiative verlangt, dass künftig komplementärmedizinische Leistungen wieder umfassend durch die obligatorische Krankenversicherung zu decken seien. Ursprünglich nannten sich diese Leistungen Alternativmedizin, doch passt der Ausdruck "Komplementärmedizin" besser zum Gebrauch, den die Patienten von diesen Leistungen machen, nämlich als Ergänzung zur Schulmedizin nach dem Motto: Nützt es nicht, so schadet es auch nicht.

In der Tat sind bei vielen Versicherungsverträgen - rund 70 Prozent - komplementärmedizinische Leistungen inbegriffen. In Anspruch genommen werden sie allerdings nur in etwa 3 Prozent der Fälle, und zwar ergänzend zu anderen Therapien, meist in chronischen Fällen und dort, wo die Schulmedizin nicht zum Erfolg geführt hat. Zu den hohen Kosten in der Grundversicherung tragen jedoch gerade die vielen kleinen Posten bei.

Damit es ganz klar ist: Wir sind nicht Gegner der Komplementärmedizin, wir wenden uns nur dagegen, dass diese Leistungen, denen sicher weitere folgen würden, in den [PAGE 1245] Grundleistungskatalog aufgenommen werden. Machen wir uns also keine Illusionen: Wenn jetzt einzelne von insgesamt etwa 200 Komplementärmethoden in die Grundversicherung aufgenommen würden, müsste früher oder später eine Unzahl weiterer Methoden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen werden. Eine zusätzliche Ausbildung während des jetzt schon überladenen Medizinstudiums müsste gewährleistet werden, was entsprechende Kosten sowie eine Verlängerung des Studiums zur Folge hätte, das an sich gekürzt werden sollte.

Die Krankenversicherung beruht bekanntlich auf der Grundversicherung nach Sozialversicherungsrecht, welche die Kosten für medizinische und pflegerische Leistungen trägt, die der Schmerzlinderung, Heilung und Reintegration dienen, zweckmässig und wirtschaftlich sind und deren Wirksamkeit von der Wissenschaft anerkannt ist. Der Kernpunkt ist demnach die Reproduzierbarkeit der Wirkung. Dies ist bei der Komplementärmedizin nicht der Fall; die Regel betreffend Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist nicht erfüllt. Stellen Sie sich vor, es würde mit den Pharmaka, die Sie persönlich benützen, gleich oberflächlich verfahren! Wie gesagt: Ein beträchtlicher Teil der komplementärmedizinischen Leistungen wird schon heute durch Zusatzversicherungen mit sehr niedrigen Prämien finanziert, und der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung steht jedem frei.

In der Medizin beobachtet man nicht selten Spontanheilungen oder Schmerzlinderungen nach Anwendung von Naturheilmitteln aller Art. Dies ist zwar erfreulich, jedoch noch lange kein Grund, den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung auszuweiten, sind doch diese Besserungen nach und nicht wegen der Behandlung aufgetreten. Wer solche nicht wissenschaftlich gestützten und oft nichtwirtschaftlichen Behandlungen wünscht, soll eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Ich habe beispielsweise einmal Patienten gesehen, deren Venenentzündungen nach Quarkumschlägen abgeklungen sind. Quark auf Kosten der Grundversicherung - wäre das nicht eine gute Idee?

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese Initiative abzulehnen.