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Wäfler Markus · Nationalrat · 2007-09-19

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich stelle hier die Sicht der beiden EDU-Vertreter dar. Wir empfehlen Ihnen, diese Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar aus folgenden Gründen:

Es geht hier - das wurde schon erwähnt - nicht um die Frage: Alternative Heilmethoden - ja oder nein? Es ist die absolute Forderung dieser Initiative nach einer umfassenden Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone, die wir als nicht angebracht, als absolut überrissen bezeichnen und ablehnen müssen. Was wird unter Komplementärmedizin verstanden? Komplementär zu was? Was bedeutet "umfassende Berücksichtigung" im Gesundheitswesen? Bereits heute werden mit dem bestehenden Recht sogenannte alternative Heilmethoden, falls das mit Komplementärmedizin gemeint ist, in breitem Masse angewandt. Eine verfassungsmässige Festlegung einer umfassenden Berücksichtigung der Komplementärmedizin ist aus unserer Sicht nicht notwendig und auch nicht gerechtfertigt. Vermutlich sollen mithilfe dieser Initiative - das wurde auch schon erwähnt - die kürzlich aufgrund einer Wirksamkeitsstudie aus der Grundversicherung ausgeschlossenen Heilmethoden wieder rehabilitiert werden. Eine solche Forderung müssen wir ablehnen, weil aus unserer Sicht die Nachweisbarkeit der Wirkung einer Heilmethode, ihre Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit Grundvoraussetzungen sein müssen, damit die entsprechenden Leistungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung aufgenommen werden. Dieser Nachweis muss unabhängig davon gelten, ob es sich um eine sogenannt alternative Heilmethode oder um eine Heilmethode der Schulmedizin handelt.

Zu Beginn waren im neuen KVG die alternativen Heilmethoden ebenfalls nicht in der obligatorischen Grundversicherung enthalten, sondern wurden in fakultativen Zusatzversicherungsmodulen von allen Krankenversicherungen angeboten. Später wurden zahlreiche dieser Heilmethoden auf dem Verordnungsweg in die Grundversicherung aufgenommen. Das wurde damals auch damit begründet, es würde Kosten sparen. Eingetroffen ist, nicht unerwartet, das Gegenteil: eben die Komplementärmedizin. Wer bei der Schulmedizin eine Behandlung gegen ein Leiden begann und nicht innert nützlicher Frist eine Besserung feststellte, griff dann anschliessend zur Alternativmedizin und umgekehrt. Aus unserer Sicht ist es deshalb durchaus angebracht, alternative Heilmethoden mit fragwürdiger Wirkungssicherheit, Zweckmässigkeit oder Wirtschaftlichkeit nur als fakultative Zusatzmodule in die Krankenversicherung aufzunehmen.

Aus diesen Überlegungen lehnen wir diese Initiative ab und bitten Sie, ebenfalls einer Empfehlung auf Ablehnung zuzustimmen.