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Studer Heiner · Nationalrat · 2007-09-19

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich war im vorletzten Sommer an einer Tagung, wo mich ein Vierzehnjähriger befragt hat. Er stellte mir spannende Fragen, und zum Schluss sagte er: "Nur noch schnell eine Frage: Was halten Sie von der Komplementärmedizin?" Das war die Frage zum Schluss, kurz. Ich sagte dann zu ihm: "Darüber müssten wir jetzt länger diskutieren." Bei der hier zur Debatte stehenden Frage geht es auch nicht einfach darum, ob man dafür oder dagegen ist; sie ist differenzierter anzuschauen. Ich werde trotzdem nicht lange sprechen; ich werde versuchen, die Sicht der EVP-Nationalräte darzulegen.

An und für sich handelt es sich bei dieser Volksinitiative um eine klassische Initiative: Sie will nur einen Grundsatz in die Verfassung aufnehmen. Das wäre eigentlich richtig. Aber sie hat mit dem Begriff "umfassend" noch etwas beigefügt, das über die klassische Form hinausgeht. Damit ist eben nicht nur eine Kompetenz oder ein Auftrag gemeint, sondern damit wird schon auf dieser Stufe gesagt, man müsse praktisch alles tun, was in diesem Bereich möglich, denkbar, sinnvoll ist. Deshalb, Kollegin Franziska Teuscher, möchte ich gerade replizieren: Ich wehre mich dagegen, wenn es jedes Mal, wenn wir über die Verfassung und dann auch über die Ausführungsgesetzgebung diskutieren, heisst, der Gesetzgeber könne ja dann beim Vollzug schon noch tun, was er wolle. Nein, wenn wir eine Verfassungsbestimmung behandeln, müssen wir diese seriös prüfen. Für mich wäre es etwas anderes, wenn einfach eine Kompetenz oder ein Auftrag dabei wäre. Aber es ist nicht richtig, wenn man dieser Initiative zustimmt und dann sagt, man wolle sie nur punktuell berücksichtigen. Das ist - ganz offen gesagt - der Hauptgrund, warum wir EVP-Nationalräte zu dieser Volksinitiative Nein sagen.

Wir sind allerdings der Meinung, dass es zwar gesetzgeberisch nichts braucht, dass es aber etwas mehr Beweglichkeit des Departementsvorstehers und damit auch seiner Mitarbeitenden braucht, denn die rechtliche Grundlage ist vorhanden. Wir sind nicht der Meinung, dass jetzt alle fünf Methoden, die nicht mehr in der Grundversicherung enthalten sind, wieder aufgenommen werden müssen, überhaupt nicht. Aber der Bundesrat sollte - nachdem die Kompetenz da ist - auf jeden Fall sagen, er sei bereit, gewisse überprüfte Dinge, die die Kriterien erfüllen würden, allfällig wieder aufzunehmen. Das ist sinnvoll, und das ist möglich.

Gesamthaft gesehen bitte ich Sie: Wenn wir einen Verfassungsartikel aufnehmen wollen, müssen wir bereit sein, ihn ganz umzusetzen - oder wir müssen dazu Nein sagen.