Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-09-19
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion ersuche ich Sie, den Anträgen des Bundesrates und der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu folgen und die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" abzulehnen.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass der Komplementärmedizin im schweizerischen Gesundheitswesen durchaus zu Recht ein hoher Stellenwert zukommt. Die Mehrheit unserer Bevölkerung stellt sich, wie verschiedene Umfragen auch in jüngster Zeit klar ergeben haben - auch Frau Schenker hat sich vorhin dazu geäussert -, grundsätzlich positiv zu komplementärmedizinischen Leistungen. Die von den Krankenversicherern angebotenen Zusatzversicherungen für solche Leistungen erfreuen sich denn auch einer relativ hohen Beliebtheit und dürften, wie der bundesrätlichen Botschaft vom 30. August 2006 zu entnehmen ist, heute von schätzungsweise 70 Prozent aller Versicherten in unserem Lande abgeschlossen sein.
Beeindruckend ist auch die Angebotsseite der Komplementärmedizin. Insgesamt werden derzeit deutlich mehr als 200 unterschiedliche diagnostische, therapeutische und präventive komplementärmedizinische Methoden angeboten. Es gibt etwa 3000 Ärzte, gut 15 Prozent aller Spitäler und schätzungsweise 20 000 nichtärztliche Therapeuten, die komplementärmedizinische Behandlungen anbieten, und die Zahl der Arzneimittel aus der Komplementärmedizin beläuft sich auf über 25 000.
Die Akzeptanz der Komplementärmedizin ist also offensichtlich und unbestritten und steht nicht infrage. Allerdings haben die Umfragen, auf die Frau Schenker hingewiesen hat, auch aufgezeigt, dass eine Mehrheit der Stimmberechtigten der Auffassung ist, dass die Leistungen der Komplementärmedizin nicht in den Katalog der obligatorischen Krankenversicherung gehören, sondern vielmehr in den Bereich der Zusatzversicherungen. Nur etwa ein Drittel fordert offenbar - man kann das auch in der Botschaft auf Seite 7603 nachlesen - eine Aufnahme bzw. Wiederaufnahme komplementärmedizinischer Leistungen in den Grundleistungskatalog.
Die FDP-Fraktion ist der klaren Auffassung, dass die Komplementärmedizin im heutigen Gesundheitssystem angemessen berücksichtigt wird. Herr Wehrli hat vorher zu Recht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der heutigen Gesetzesbestimmungen durchaus Möglichkeiten bestehen, die Rahmenbedingungen für die Komplementärmedizin je nach Bedarf auch noch zu verbessern, wo dies effektiv gewünscht wird. Insbesondere ist die Angemessenheit sicher gegeben, indem auf Antrag heute schon sowohl komplementärmedizinische wie auch schulmedizinische Methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden können, sofern sie - und daran ist meines Erachtens festzuhalten - den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und auch der Wirtschaftlichkeit nachweislich entsprechen.
Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" will sich nicht mit einer angemessenen Berücksichtigung der Komplementärmedizin in unserem Gesundheitssystem begnügen, sondern sie verlangt die Aufnahme eines neuen Artikels 118a in unsere Bundesverfassung, wonach - es ist dort nachzulesen - Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen haben. Die Auswirkungen im Falle einer Annahme dieser Initiative, soweit man diese [PAGE 1243] Auswirkungen überhaupt voll erfassen kann, werden in der bundesrätlichen Botschaft ausführlich dargelegt. Insbesondere wird in der Botschaft auch aufgezeigt, dass diese Volksinitiative neben weiteren problematischen Auswirkungen zu einer massiven Ausweitung des Leistungskatalogs der obligatorischen Grundversicherung führen würde und - dessen muss man sich einfach bewusst sein - eine entsprechende Verteuerung der sozialen Krankenversicherung zur Folge hätte. Eine derartige Entwicklung können wir uns, wollen wir uns und sollten wir uns nicht leisten. Angesichts der bereits jetzt hohen und stets steigenden Prämien der Versicherten an ihre Krankenkassen - wir haben uns ja schon gestern im Zusammenhang mit der Initiative der SVP eingehend darüber unterhalten - ist eine nochmalige, deutliche Ausweitung der Kosten in der obligatorischen Grundversicherung schlicht und einfach nicht zu verantworten; darum geht es letztlich.
Der Blumenstrauss, den uns Frau Kollegin Schenker offerieren will, ist sicher gut gemeint. Aber, liebe Frau Schenker, das gibt einen sehr, sehr teuren Blumenstrauss - dessen müssen Sie sich bewusst sein -, den muss man letztlich bezahlen, der wird nämlich nicht geschenkt. Das war vielleicht das Fragwürdige an Ihrem Geschenk. Es wäre ein Geschenk, das wir dann auch bezahlen müssten.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb nochmals, die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" zur Ablehnung zu empfehlen.