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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2007-09-19

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-19

Wortprotokoll

Wir alle wollen eine hochstehende und kostengünstige Gesundheitsversorgung. Am besten erreichen wir dieses Ziel, wenn sich jeder Einzelne gesundheitsbewusst verhält und die Solidarität der Gesellschaft möglichst wenig beansprucht. Die besten Präventionsmassnahmen sind eine gesunde Ernährung und genügend Bewegung. Aber gerade in dieser Beziehung krankt unsere Gesellschaft heute zunehmend. Bei der Prävention ist der Hebel anzusetzen, um Gesundheitskosten einsparen zu können.

Wenn nun eine Person erkrankt, ist oft nicht die Technik für eine erfolgreiche Behandlung entscheidend, sondern vielmehr die enge Zusammenarbeit zwischen dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten. Dem Betroffenen ist einfach die wirksamste Behandlung zu gewähren. Ob die Behandlung nun mit Methoden der Schulmedizin oder der Komplementärmedizin durchgeführt wird, ist zweitrangig. Auch eine Kombination von Schul- und Komplementärmedizin ist in vielen Fällen sinnvoll.

Herr Bundesrat Couchepin hat nun die fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung gestrichen. Er argumentiert vor allem mit den zu hohen Kosten. Die eingesparten Kosten in der Grundversicherung sind äusserst bescheiden. In der Zusatzversicherung kostet dieselbe Leistung bei vielen Krankenkassen ein Vielfaches. Viele Personen können wegen bestehender Krankheiten oder Alterslimiten keine Zusatzversicherung abschliessen, oder sie können sich eine solche nicht leisten. Gemäss dem Schlussbericht des Programms Evaluation Komplementärmedizin existieren bei der Behandlung von einigen Krankheiten keine schulmedizinischen Alternativen oder nur solche mit höherem Risiko. Es gibt also Patienten, die auf eine komplementärmedizinische Leistung angewiesen sind und keine Möglichkeit haben, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Sie erhalten darum nicht die optimale Therapie. Die Komplementärmedizin ist ein fester Bestandteil der heutigen Gesundheitsversorgung, und auch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Komplementärmedizin. Das ist bei unserem politischen Handeln zu berücksichtigen. [PAGE 1250]

Nun aber zur Initiative: Der Initiativtext verlangt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Zwar haben die Initianten klar aufgezeigt, was sie unter einem umfassenden Einbezug der Komplementärmedizin verstehen: Sie fordern vor allem die Berücksichtigung der fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin in der Grundversicherung; das ist aus meiner Sicht auch sinnvoll und richtig. Aber mit dem Wort "umfassend" im Initiativtext besteht die Gefahr, dass weitere alternative Behandlungsmethoden kassenpflichtig würden. Die Abgrenzung der Methoden ist laut dem Verfassungstext sehr offen und verschieden interpretierbar. Die Anliegen der Initianten unterstütze ich, aber der Initiativtext lässt einen zu grossen Interpretationsspielraum zu. Ich kann daher die Initiative in dieser Form nicht unterstützen.

Ich sehe einen anderen Weg, um die konkreten Anliegen der Initianten umzusetzen. Sie sagen ja selbst, dass für die Umsetzung ihrer Anliegen keine Gesetzesänderungen erforderlich sind, sondern die bestehenden Gesetze vollzogen werden sollen. Die fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin sind wieder in die Grundversicherung aufzunehmen, weil sie eben den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Ich bin auch überzeugt, dass die Komplementärmedizin in vielen Fällen zu keinen Mehrkosten führt, sondern mit effizienten und sinnvollen Behandlungsmethoden in Ergänzung zur Schulmedizin sogar zu Kosteneinsparungen führen kann.