preparatory:AB 7593
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch einmal klar darlegen, was sich die Kommission bei ihrem Antrag gedacht hat. Ich glaube auch, dass darüber allenfalls bei der Bereinigung der Differenzen noch eine Diskussion entstehen wird.
Die Kommission ging in der Tat - wie es Frau Bundesrätin Dreifuss sehr richtig gesagt hat - davon aus, dass der Erstanmelder sein Patent beim Institut deponiert und das Institut somit Kenntnis davon hat. Wenn dann ein Zweitanmelder kommt, hat dieser den Zivilprozess einzuleiten und den zivilrechtlichen Weg zu gehen. Das ist ein vertiefter Schutz des Erstanmelders, das ist in der Tat so. Wir wollten den Erstanmelder nicht auf den Rechtsweg verweisen, weil in der Zwischenzeit die Zulassung für den Parallelimport schon gegeben sein kann, das Ganze schon in die Wege geleitet ist und schlussendlich das Ganze auch nicht mehr aufgehalten werden kann.
Wir sind der Ansicht, dass es ohne weiteres machbar ist, einmal vorsorglich eine Zulassung zu stoppen, bis der Zweitanmelder seine Rechte geltend gemacht hat; wir meinen, das sei besser machbar, als wenn man die Zulassung erteilt und den Erstanmelder auf den Rechtsweg verweist. Das war der klare Wille der Kommission.